Veröffentlicht am 21.11.2025
Durch die beschlossene Erhöhung des Mindestlohnes kommt es automatisch auch zur Anpassung der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs zum Jahresbeginn 2026 und 2027.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: