Veröffentlicht am 07.11.2025
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gebilligt.
In diesem Gesetz enthalten war die Verschiebung der Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) gemäß § 360 Abs. 8 SGB V auf den 01.10.2027.
Der BED e.V. engagiert sich seit Jahrzehnten und setzt sich insbesondere für mehr Verantwortung und Anerkennung der Therapieberufe ein. Daher hatten wir gegen eine Fristverschiebung interveniert und einen freiwilligen Anschluss ohne Frist empfohlen.
Für den BED e.V. ist es daher nicht nachvollziehbar, weshalb andere Heilmittelverbände die Verschiebung nicht nur begrüßen, sondern gar gefordert haben, denn die Forderung nach der Verschiebung einer folgenlosen symbolischen Frist reduziert die Stellung der Therapierenden erneut auf das reine Abarbeiten von ärztlichen Verordnungen und damit auf einen Hilfsberuf. Ein fatales Signal an die Politik und ein Bärendienst für die Professionalisierung der Therapieberufe.
Aber wir müssen zwei Dinge unterscheiden: Während die Branche sich unnötig erneut kleinredet und inkonsistente Forderungen stellt, bleibt für Sie als Praxisinhabende, wie zuvor auch, ausreichend Zeit sich entsprechend ihrer Prozessreife auf den Weg zur Digitalisierung zu machen.
Die Digitalisierung der Therapiepraxis heißt: Mehr Zeit am Patienten, statt lästiger, zeitraubender Verwaltungstätigkeiten.