Veröffentlicht am 20.11.2025
Sofern Sie bzw. Ihre Praxis postalisch von Ihrem statistischen Landesamt zur Befragung bzgl. der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich aufgefordert wurden oder werden, so sind Sie gesetzlich verpflichtet daran teilzunehmen1.
Grundlage für politische Entscheidungen
Grundsätzlich ist es sinnvoll die Fragen bestmöglich zu beantworten. Sie tragen damit dazu bei, dass Entscheidungsträgernein möglichst realistisches Bild Gesamtbild als Grundlage für politische Entscheidungen zur Verfügung steht.
Das statistische Bundesamt informiert über weitere Details:
1§ 11 des Gesetzes über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz - HdlDlStatG) in Verbindung mit § 11a des Bundesstatistikgesetzes (BStatG)