Veröffentlicht am 12.02.2026
Bezüglich der TI-Refinanzierung gibt es eine gesetzlich definierte Erhöhung jeweils zum Jahresbeginn.
Nach einer Erhöhung der TI-Erstattungsbeträge um 2,8 % werden seit dem 01.01.2026 im Antragsportal der GKV folgende Erstattungsbeträge für die Telematikinfrastruktur im Bereich Ergotherapie ausgewiesen:
- TI-Pauschale monatlich 205,83 Euro
- Zuschlag eHBA monatlich 7,69 Euro.
Allerdings sind die Beträge in der Physiotherapie oder Pflege höher. Dort werden aktuell gezahlt:
- TI-Pauschale monatlich 213,75 Euro
- Zuschlag eHBA monatlich 7,99 Euro.
Hintergrund ist die Vertragsauslegung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), der aufgrund des späteren Startes in der Ergotherapie und den anderen Heilmittelbereichen für den Vertragsbeginn in 2024 die Pauschale aus 2023 ansetzt und nicht den Betrag aus 2024. Das führt dazu, dass die Praxen der Ergotherapie und der anderen Heilmittelbereiche dauerhaft geringere Erstattungsbeträge erhalten sollen als Physiotherapie und Pflege.
Wir arbeiten derzeit auf verschiedenen Ebenen an einer Lösung. Eine Ungleichbehandlung der Ergotherapie und weiterer Heilmittelbereiche werden wir nicht hinnehmen.