Veröffentlicht am 06.03.2026

© Svea Pietschmann/G-BA
Am 18. März 2026 lädt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu einem Fachtag ein. Thema ist die Evaluation der Reform der Heilmittel-Richtlinie, verbunden mit dem Anspruch, den Austausch zur Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung zu ermöglichen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der G-BA die Heilmittelversorgung öffentlich diskutiert. Gleichzeitig sehen wir schon im Vorfeld zwei grundlegende Probleme, die sich unabhängig von einer Evaluation feststellen lassen:
Erstens: Vorbereitung braucht Transparenz
Der Evaluationsbericht wurde vom G-BA zwar öffentlich angenommen, jedoch nicht wie sonst üblich im Nachgang an die Plenumssitzung veröffentlicht. Wenn Evaluations-Unterlagen erst am Veranstaltungstag vorgestellt werden, können Therapierende sich fachlich und praktisch kaum vorbereiten, gerade bei einer Richtlinie, die viele Detailvorgaben enthält.
Zweitens: Austausch braucht Struktur
Im veröffentlichten Programm ist als explizit benanntes Austauschformat vor allem die Mittagspause „mit Imbiss und Austausch“ vorgesehen. Danach folgt eine Podiumsdiskussion mit Institutionenvertreter*innen. Ein klar ausgewiesener, ausreichend dimensionierter Slot für Fragen aus dem Publikum, Breakouts oder strukturierte Arbeitsgruppen mit Therapierenden ist im Programm nicht erkennbar. Selbst wenn ein Kommunikationsfehler vorliegt und beispielsweise doch bei der Podiumsdiskussion Raum für Austausch bleiben sollte, so fehlt die Möglichkeit zur inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Beteiligung fair möglich ist, braucht es vorab Information.
Genau dafür ist dieser Artikel da: Er führt in die Systemfragen ein, die vor dem Fachtag diskutiert werden sollten, und er erklärt, warum wir als BED e.V. eine Ausweitung der Blankoverordnung und die Abschaffung des Heilmittelkatalogs in der heutigen Form fordern.
1) Worum es wirklich geht: „Ausreichend“ ist ein Einzelfallmaßstab, kein Pauschalwert
Im SGB V gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
„Ausreichend“ ist dabei kein „gerade so“ und folgt schon gar nicht einer Schulnoten-Logik, wie es gerne behauptet wird, sondern dient als Zielmaßstab für jeden einzelnen Klienten oder Klientin: ausreichend ist, was das Behandlungsziel in fachlich gebotener Qualität erreichbar macht, ohne unnötige Mehrleistungen.
Diese Logik ist entscheidend, weil die Heilmittel-Richtlinie in ihrer gelebten Praxis häufig als Steuerung über Raster erlebt wird: Katalog, Mengenlogik, Fristen, Formanforderungen. Das kann Orientierung geben. Es kann aber auch zu starr werden, wenn Einzelfallbedarf mit Standardlogik kollidiert und daraus Absetzungsgründe gegenüber den Leistungserbringenden kreiert werden.
2) Wie die Heilmittel-Richtlinie heute steuert, und warum das im Alltag so oft klemmt
2.1 Der Heilmittelkatalog ist nicht „nur Anhang“, er ist ein Steuerungsinstrument
In der Heilmittel-Richtlinie ist der indikationsbezogene Katalog verordnungsfähiger Heilmittel ausdrücklich Bestandteil der Richtlinie.
Damit ist der Katalog nicht bloß eine Übersicht, sondern das zentrale Operationalisierungsinstrument: Zuordnungen, Systemlogik, Plausibilitäten, Softwareabbildung, Absetzungen.
2.2 Orientierung plus Dokumentationslogik erzeugt in der Praxis häufig Rechtfertigungsdruck
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV beschreibt, dass der Verordnungsfall dem Abgleich dient, ob die orientierende Behandlungsmenge erreicht ist, bezogen auf verordnende Person, Erkrankung und Verordnungsdatum. Überschreitungen sollen nicht auf der Verordnung begründet werden, wohl aber in der Patientenakte dokumentiert.
Formal ist das nachvollziehbar. Im Praxisalltag entsteht daraus aber häufig eine Asymmetrie: Standard ist „einfach“, Abweichung ist „begründungspflichtig“. In Kombination mit Prüfmechanismen kann dies defensives Verordnen fördern, obwohl der Einzelfallmaßstab eigentlich im Zentrum stehen müsste.
2.3 Fristen: klare Regel, schwierige Umsetzung
Therapie soll grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen; bei vermerktem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.
Diese Regel ist im Text klar. In der Versorgungspraxis wird sie dort problematisch, wo Terminzugang knapp ist. Dann entstehen Verzögerungen, Neuverordnungen, zusätzliche Arztkontakte, also Prozessaufwendungen, die weder Patient*innen noch Praxen helfen und nicht selten zu Absetzungen führen.
2.4 § 9 Wirtschaftlichkeit: Alternativenprüfung mit Vorrangformel
Die Heilmittel-Richtlinie verlangt vor einer Heilmittelverordnung die Prüfung, ob das Behandlungsziel durch eigenverantwortliche Maßnahmen, Hilfsmittelversorgung oder Arzneimittel qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann; dann sollen diese Maßnahmen Vorrang haben.
Diese Regel ist nur dann logisch, wenn „qualitativ gleichwertig“ konsequent einzelfallbezogen geprüft wird. Heilmittel zielen häufig auf Funktion, Aktivität, Teilhabe und Alltag. Das ist nicht automatisch substituierbar. Eine Vorranglogik kann in der Anwendung schnell wie eine Hierarchie wirken, obwohl der Maßstab eigentlich die Zielerreichung im Einzelfall sein müsste. Diese Hierarchie zum Nachteil der Heilmittelversorgung ist zudem erkennbar, weil entsprechende gleichlautende Verweise zu Heilmitteln in den anderen Richtlinien fehlen.
2.5 Regress und Komplexität: Warum oft defensiv verordnet wird
Dass Heilmittelverordnung als komplex und regressrelevant erlebt wird, ist öffentlich dokumentiert. Der Virchowbund beschreibt Heilmittelverordnung als „Minenfeld“, mit Diagnoselogik, vorrangigen Heilmitteln, Höchstmengen, orientierenden Behandlungsmengen, Frequenzempfehlungen und dem Risiko von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
In einem solchen Umfeld ist es nachvollziehbar, dass Spielräume nicht automatisch genutzt werden, selbst wenn sie formal existieren.
3) Warum das nicht nur „Bürokratie“ ist, sondern Versorgung steuert
Es wirkt manchmal so, als ginge es um Formulare. Tatsächlich steuern diese Regeln Versorgung ganz konkret:
- Fristen steuern, ob Therapie rechtzeitig starten kann.
- Katalog-Logik steuert, wie flexibel Versorgung auf Verlauf reagieren kann.
- Dokumentationslogik steuert, ob Mehrbedarf als normaler Einzelfallbedarf oder als Abweichung mit Rechtfertigungsdruck erlebt wird.
- Prüf- und Regressrahmen steuern, ob eher am Ziel oder eher an Risikoaversion orientiert verordnet wird.
In der Konsequenz führen solche Steuerungsmechanismen zusätzlich häufig zu Absetzungen und somit auch zu möglichen Auswirkungen auf die Versorgung durch Fokussierung auf Formalismus, überbordende Bürokratie und Frustration bei den Leistungserbringenden. Dies sind zudem Faktoren für einen zunehmenden Fachkräftemangel.
Wirtschaftlich ist ein System dann, wenn es Einzelfallziele zuverlässig erreicht und unnötige Umwege vermeidet. Genau das ist die Messlatte, um die es gehen sollte.
4) Der Fachtag: Austausch angekündigt, aber Beteiligung wirkt organisatorisch knapp
Der G-BA kündigt Austausch an. Gleichzeitig zeigt das veröffentlichte Programm: viele Vorträge, wenig strukturiert ausgewiesene Beteiligung, Austausch vor allem in der Mittagspause, abschließend Podium.
Außerdem ist es eine Präsenzveranstaltung in der Geschäftsstelle des G-BA; begrenzte Plätze, erhältlich über Anmeldung und Warteliste.
Unsere Einordnung:
Wenn Therapierende wirklich mitgenommen werden sollen, braucht es Materialien im Vorfeld und klar strukturierte Formate, nicht nur Pausengespräche. Das ist keine Formalie, sondern Voraussetzung für fachliche Beteiligung auf Augenhöhe.
5) Was wir fordern, und warum das Systemlogik ist
5.1 Blankoverordnung deutlich ausweiten
Blankoverordnung bedeutet: Indikation bleibt ärztlich; Auswahl, Dosierung, Frequenz, Kombinationen, Verlaufsteuerung werden therapeutisch verantwortet. Das ordnet Verantwortung dort zu, wo die fachliche Kompetenz zur Anpassung im Verlauf liegt. Es reduziert Rückfragen und macht Versorgung anpassungsfähiger.
5.2 Heilmittelkatalog in der heutigen Form abschaffen
Solange der Heilmittelkatalog das Steuerungszentrum bleibt, bleibt auch die Inputlogik: Zuordnung, Raster, Mengendenken, formale Plausibilitäten. Wir wollen stattdessen einen schlanken vertraglichen Rahmen, der auf Ziele und Verlauf setzt: Befund, Zieldefinition, Verlaufskontrolle, Entlasskriterien, Qualität und digital prüfbare Plausibilität, ohne starre Mengentabellen. Dies wird dann durch die Vertragspartner ausformuliert – ohne berufsferne Unterausschüsse und mit Chance auf Transparenz.
5.3 Heilmittel-Richtlinie grundlegend überarbeiten
Damit die Heilmittel-Richtlinie im Alltag wirklich funktioniert, braucht es mehr als kleine Korrekturen.
Fristen müssen zur Terminrealität passen. Wenn Patient*innen trotz Bemühungen keinen zeitnahen Termin bekommen, dürfen Verordnungen nicht „verfallen“ oder nur mit zusätzlichem Aufwand neu ausgestellt werden. Das bremst Versorgung und produziert unnötige Bürokratie.
Die vorgegebenen Abläufe müssen Patient*innen und Praxen entlasten statt behindern. Heute gehen viele Rückfragen, Korrekturen und Wege zulasten der Patient*innen oder landen als zusätzlicher Organisationsaufwand bei Ihnen in der Praxis. Das kostet Zeit, die eigentlich für Therapie da sein sollte und birgt viel zu oft die Gefahr, dass geleistete Therapie aufgrund formaler Vorgaben letztlich nicht vergütet wird.
Heilmittel dürfen nicht als „zweite Wahl“ wirken. Die Richtlinie sollte klarer machen: Ob Heilmittel, Hilfsmittel, Medikamente oder Eigenübungen sinnvoll sind, entscheidet sich am Therapieziel und am Bedarf im Einzelfall. Gerade bei funktionellen Zielen, Alltag und Teilhabe sind Heilmittel oft nicht einfach „gleichwertig“ ersetzbar. Deshalb braucht es eine Formulierung, die keine Hierarchie suggeriert, sondern echte Einzelfallentscheidungen unterstützt.
Was ändert sich konkret, wenn der Heilmittelkatalog wegfällt?
Wichtig: Das ist kein „Wunschzettel“, sondern eine Beschreibung dessen, wie ein Ersatzmodell aussehen müsste, damit Versorgung steuerbar bleibt, aber weniger starr wird.
1) Weniger Rezeptlogik, mehr Therapielogik
Statt ständig in Diagnosegruppen, vorrangigen Heilmitteln, Frequenzempfehlungen und formalen Zuordnungen zu denken, stehen stärker Befund und Therapieziel im Mittelpunkt: Was ist das Ziel, welche Dosis ist plausibel, wie wird Verlauf überprüft, wann ist Anpassung nötig.
2) Weniger Rückläufer durch weniger mögliche Fehlerquellen
Viele Rückfragen entstehen dort, wo starre Katalog-Logik und Formularlogik zusammentreffen. Wenn der Katalog als Steuerungszentrum wegfällt, kann die Verordnung einfacher werden, dafür braucht es digitale Plausibilitätschecks und klare Mindestinhalte, aber weniger kleinteilige Formvorgaben.
3) Mehr Verantwortung, aber auch klarere Professionalität
Ohne Katalog-Logik als „Leitplanke“ übernehmen Therapeut*innen mehr Verantwortung für Dosierung und Verlaufsteuerung. Das ist fachlich konsequent, bedeutet aber auch: Befund, Ziel, Verlauf, Entlasskriterien müssen sauber dokumentiert werden, nicht als Rechtfertigung, sondern als Qualitätsstandard.
4) Mehr Raum für sinnvolle Kombinationen und Verlaufskorrekturen
Ein starrer Katalog begünstigt Standardpfade. Ein zielorientierter Rahmen würde Kombinationen und Anpassungen dort erleichtern, wo sie im Verlauf fachlich notwendig sind, ohne dass jedes Mal neue Verordnungslogik oder formale Umwege notwendig werden.
5) Zusammenarbeit mit Ärzt*innen würde klarer
Ärzt*innen würden weiterhin die Indikation und Red Flags sichern. Therapeut*innen würden die konkrete Therapieplanung verantworten. Dadurch verschiebt sich der Inhalt der Zusammenarbeit: weniger „Formalia klären“, mehr „Ziel und Verlauf abstimmen“.
Fazit
Der Fachtag des G-BA ist eine wichtige Veranstaltung, an der hoffentlich auch viele Therapeut*innen teilnehmen werden. Wir haben den Eindruck, dass der eigentliche "Prozess-Schmerz" in der Beratung innerhalb des G-BA nicht so präsent ist. Tatsächlich betroffen sind Heilmittelpraxen, und Probleme im Versorgungsalltag werden eher im Dreiklang zwischen Therapeut*innen, Patient*innen und Medizinischen Fachangestellten gemanaged. Deshalb ist es wichtig, sich schon im Vorfeld der Veranstaltung Gedanken über Problemstellungen zu machen und zu überlegen, welche Fragestellung man mitnehmen möchte. Dabei hätte die Veröffentlichung des Evaluationsberichts vor der Veranstaltung eine gute Orientierung sein können. Der BED ist beim Fachtag vertreten und natürlich werden wir im Anschluss berichten.