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Veröffentlicht am 04.06.2013
Die BRK-ALLIANZ, der auch der BED e.V. zugehörig ist, wurde im Januar 2012 gegründet, um die Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen.
Die BRK-ALLIANZ hat diesen gemeinsamen Bericht zur Umsetzung der UN-BRK erstellt, damit dieser beim UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgelegt wird.
Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention bzw. UN-BRK). Ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 veröffentlicht und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.
Die UN-BRK gilt als verbindliches Recht in Bund und Ländern.
Sie begründet für Deutschland großen Handlungsbedarf, denn die konsequent menschenrechtliche Perspektive ist in der deutschen Behindertenpolitik und der Gesetzgebung noch nicht ausreichend umgesetzt.
Bei Fragen dazu stehen wir immer gerne zur Verfügung.