Veröffentlicht am 16.03.2026

Die Kürzung der Honorare in der Psychotherapie ist weit mehr als eine Einzelentscheidung oder eine Randnotiz. Sie zeigt, wie die GKV als Körperschaft öffentlichen Rechts Versorgung grundsätzlich unter dem Blickwinkel der Ausgabensteuerung betrachtet. Für die Heilmittelversorgung ist das ein Warnsignal; für die Ergotherapie ganz besonders, weil hier laufende Kostenentwicklungen bis heute nur rückblickend in die Preisbildung einfließen.
Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist für mich kein isolierter Vorgang. Ich sehe darin ein deutliches Signal. Es zeigt, dass die GKV bereit ist, selbst solche Mechanismen für Kürzungen zu nutzen, die ursprünglich einmal dazu gedacht waren, eine angemessene Vergütung zu sichern. Dass die Kassen zuvor sogar eine deutlich weitergehende Absenkung von 10 % gefordert hatten, unterstreicht diese Richtung zusätzlich.
Eine strategische Verschiebung
Was mich daran besonders beschäftigt, ist nicht nur die Kürzung selbst, sondern die Logik dahinter. Im Mittelpunkt steht immer seltener die Frage, was gute Versorgung tatsächlich kostet, was Praxen wirtschaftlich tragen müssen und welche Bedingungen nötig sind, damit ambulante Strukturen stabil bleiben. Im Mittelpunkt stehen steigende Ausgaben. Genau das lässt sich inzwischen auch offen nachlesen: Der GKV-Spitzenverband hat Ende November 2025 vorgeschlagen, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität wieder zu stärken und Ausnahmeregelungen, ausdrücklich auch § 125 Absatz 3 Satz 3 SGB V für die Heilmittelversorgung, mindestens vorübergehend auszusetzen. Zugleich formuliert er klar, dass Honorare und Vergütungen grundsätzlich nicht stärker steigen sollten als die Einkommen der GKV Mitglieder. Für mich ist das keine technische Randnotiz, sondern eine politische Stoßrichtung.
Genau darin liegt für mich die eigentliche Brisanz. § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V, den die GKV jetzt technisch als Einfallstor für Honorarkürzungen genutzt hat, ist seinem Regelungshintergrund nach auf die Sicherstellung einer „angemessenen Höhe der Vergütung je Zeiteinheit“ angelegt. In der politischen und rechtlichen Debatte wurde diese Norm lange vor allem als Reaktion auf Untervergütungsprobleme verstanden. Wenn nun selbst Schutzmechanismen, die einmal eingeführt wurden, um eine angemessene Vergütung zu sichern, als Kürzungsinstrument genutzt werden können, dann ist das mehr als eine Einzelentscheidung in einem fremden Versorgungsbereich. Dann zeigt sich ein Muster. Und dieses Muster ist auch für die Heilmittelversorgung relevant.
Der Schaden für die Versorgung entsteht schleichend
Für die Versorgung ist diese Entwicklung aus meiner Sicht klar nachteilig. Gute ambulante Versorgung entsteht nicht dadurch, dass man Vergütung immer stärker nur als Kostenproblem behandelt. Sie entsteht dort, wo Praxen Personal gewinnen und halten können, wo Gehaltsentwicklungen refinanzierbar sind, wo Zeit für Vor und Nachbereitung mitgedacht wird und wo wirtschaftlich überhaupt Spielraum für Qualität, Organisation und Entwicklung bleibt. Wird diese Grundlage schrittweise geschwächt, dann zeigt sich das oft nicht sofort als großer Zusammenbruch, sondern im Alltag: mehr Druck auf Inhaberinnen und Inhaber, weniger Luft für Neueinstellungen, weniger Stabilität in Teams und am Ende weniger Resilienz in einem ohnehin angespannten System.
Die Parallele zur Heilmittelversorgung ist offensichtlich
Im Heilmittelbereich gibt es derzeit zwar keinen identischen Mechanismus wie in der Psychotherapie. Aber die Richtung ist aus meiner Sicht vergleichbar. Der Gesetzgeber wollte mit dem TSVG gerade eine Preislogik schaffen, die sich an realen Personal, Sach und Praxiskosten orientiert und damit wirtschaftlich zu führende Praxisbetriebe überhaupt ermöglicht. Wenn die Kassen nun genau diese errungene Regelung wieder infrage stellen, dann geht es nicht um eine kleine Korrektur. Dann geht es um die Rückkehr zu einer Logik, in der Versorgung wieder vor allem unter dem Gesichtspunkt der Ausgabenbegrenzung gelesen wird. Für die Heilmittelberufe ist das ein ernstes Warnsignal.
BARMER und WIdO bereiten diese Erzählung mit vor
Besonders aufmerksam macht mich, dass diese Entwicklung seit Jahren kommunikativ vorbereitet wird. In den Heilmittelberichten der BARMER und des WIdO taucht immer wieder dieselbe Erzählung auf: Die Ausgaben und Vergütungen im Heilmittelbereich seien stark oder sogar überproportional gestiegen; die zusätzlichen Mittel kämen aber angeblich nicht ausreichend bei den Beschäftigten an. Die BARMER ließ 2024 verbreiten, Vergütungssteigerungen seien nur etwa zur Hälfte an Angestellte weitergegeben worden. Das WIdO sprach Ende 2025 von einem ungebremsten Anstieg der AOK Heilmittelausgaben auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2024, führte diesen Anstieg maßgeblich auf die gesetzliche Vergütungsangleichung seit 2019 zurück und stellte zugleich heraus, dass die Lohnentwicklung hinter den Ausgabensteigerungen zurückbleibe.
Kassen finanzieren solche Erzählungen nicht aus Langeweile. Ich halte diese Narrative für politisch hoch wirksam. Denn damit verschiebt sich die Debatte. Es geht dann nicht mehr zuerst um die Frage, welche Kosten Praxen tatsächlich tragen müssen, wie sich Inflation, Mieten, Energie, Dokumentation, IT und Personalaufwand entwickelt haben oder wie Versorgung langfristig gesichert werden kann. Stattdessen entsteht der Eindruck, die Kassen hätten längst genug getan und das eigentliche Problem liege bei den Leistungserbringenden selbst. Als vollständige ökonomische Analyse überzeugt mich das nicht mal annähernd. Als vorbereitender politischer Deutungsrahmen ist es dagegen hoch wirksam.
Die Ergotherapie ist besonders verwundbar
Für die Ergotherapie kommt ein weiterer Punkt hinzu, den ich für besonders kritisch halte. Sie ist in dieser Lage strukturell verwundbarer als andere Heilmittelbereiche. Die ergotherapeutische Vergütungserhöhung basiert auf Vergangenheitswerten während aktuelle, tatsächlich anfallende Kostensteigerungen unberücksichtigt bleiben. Auch in der aktuellen Preisverhandlungsrunde soll das nach dem Wunsch der anderen Vertragspartner so bleiben. Selbst die laufende Tarifanpassung 2026 soll dabei unberücksichtigt bleiben, obwohl es sich nicht um eine Prognose, sondern um die tarifvertraglich feststehende Entwicklung handelt. Für die Ergotherapiepraxen bliebe dadurch ein reales Liquiditätsproblem bestehen, weil betreffende Gehälter im laufenden Jahr gezahlt werden müssen, die Refinanzierung aber weiter mit Vergangenheitswerten arbeitet.
Gleichzeitig ist für die Physiotherapie öffentlich dokumentiert, dass bei der Vergütungsfindung für 2026 preisbildende Parameter fortgeschrieben und damit Entwicklungen des laufenden und des kommenden Jahres deutlich stärker berücksichtigt wurden. Genau diese Differenz ist aus meiner Sicht entscheidend. Denn sie bedeutet ganz praktisch: Ergotherapiepraxen müssen bekannte Kostensteigerungen länger aus eigener Substanz tragen als andere Heilmittelbereiche. Die Preisbildung hinkt der Realität hinterher.
Warum das so gefährlich ist
Wenn sich die GKV künftig zusätzlich mit einer Verengung der Bewertungsgrundlagen oder mit einer Rückkehr zu stärkerer Beitragssatzlogik durchsetzen sollte, träfe das die Ergotherapie deshalb besonders hart. Dann würde neuer Honorardruck auf einen Bereich treffen, der schon heute schlechter als andere Heilmittelbereiche in der Lage ist, laufende Kostenentwicklungen zeitnah in die Vergütung zu überführen. Das ist kein technisches Detail. Es ist ein struktureller Nachteil, der sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Stabilität von Praxen und damit auf die Versorgung auswirken kann.
Mein Fazit
Für mich ist die Kürzung der Honorare in Psychotherapie deshalb ein sehr deutliches Warnsignal weit über die Psychotherapie hinaus. Sie zeigt, wie aus Schutzmechanismen Kürzungsinstrumente werden können. Sie zeigt, wie Versorgung zunehmend unter dem Blickwinkel der Ausgabensteuerung gelesen wird. Sie zeigt, wie Narrative vorbereitet werden, mit denen spätere Eingriffe politisch leichter durchsetzbar werden. Und sie zeigt sehr klar die strukturelle Grundhaltung der GKV als Institution – das hausinterne Mindset wird sozusagen offenbart.
Für die Heilmittelversorgung ist das hoch relevant. Für die Ergotherapie ganz besonders: sie ist durch die retrospektive Kalkulation besonders verwundbar und verliert bei einer Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder einer Veränderung der Berechnungslogik mindestens ein komplettes Jahr an Kostenausgleich.
Wir sprechen in Deutschland viel über marode Brücken und kaputte Infrastruktur. Aber was ist mit der Infrastruktur, die Menschen trägt? Wenn Versorgungsstrukturen nicht mehr funktionieren, brechen nicht Beton und Stahl weg, sondern Gesundheit, Selbstständigkeit, Teilhabe und Arbeitsfähigkeit. Das bedeutet ganz konkret: Menschen werden nicht rechtzeitig stabilisiert, bleiben länger krank, kehren später oder gar nicht in ihren Alltag und Beruf zurück, Angehörige geraten stärker unter Druck und Fachkräfte müssen unter Bedingungen arbeiten, die Überlastung und Fehler begünstigen. Was heute als Einsparung verkauft wird, erzeugt morgen neue Lasten in Pflege, Versorgung, Arbeitswelt und Sozialstaat. Wer tragende Versorgungsstrukturen schwächt, spart nicht, sondern legt den Grundstein für die nächsten gesellschaftlichen Folgekosten.