Unterlagen für den Praxisalltag >> Parallelbehandlung ab 1.4.2026 auch bei unterschiedlicher Diagnosegruppe zulässig

Parallelbehandlung ab 1.4.2026 auch bei unterschiedlicher Diagnosegruppe zulässig

Veröffentlicht am 26.03.2026

Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten der Parallelbehandlung.

Sie selbst entscheiden in Absprache mit den Patient*innen sowohl bei verordneter Einzeltherapie als auch Gruppentherapie eigenständig über die Durchführung von Parallelbehandlungen - unbürokratisch und effektiv. 

Voraussetzungen ab dem 1.4.2026

Eine Parallelbehandlung von 2 Patientinnen oder Patienten ist möglich, wenn zuvor ein Anteil der verordneten Behandlungen als Einzeltherapie oder Gruppentherapie erfolgt ist und sich im Laufe der Behandlung die Möglichkeit und auch Vorteile für eine Parallelbehandlung ergeben.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Verordnung desselben Heilmittels vor
  • Die Schädigungsbilder und Beeinträchtigungen sind ähnlich bzw. vergleichbar
  • Die Therapieziele sind vergleichbar
  • Das Alter der Patientinnen oder Patienten wird berücksichtigt und ggf. geschlechtsspezifische Besonderheiten beachtet
  • Das Einverständnis der Patientinnen oder Patienten liegt vor

Die Entscheidung darüber trifft die oder der Leistungserbringende.

Sofern auf vorherigen Verordnungen zur durchgängigen ergotherapeutischen Behandlung derselben Erkrankung bereits Einzel- oder Gruppentherapie stattfand, kann die Therapie auf der neuen Verordnung, sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, direkt mit Parallelbehandlung fortgesetzt werden.

Weitere Details finden Sie in unserer 

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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