Veröffentlicht am 01.04.2026
Mit Wirkung ab dem 1.4.2026 dürfen bei allen Ergotherapieverordnungen (sowohl Blanko als auch Nicht-Blanko) die durchgeführten Maßnahmen ab der ersten Zeile durch verständliche Abkürzungen notiert und von den Patient*innen bestätigt werden.
Im Fragen-Antworten-Katalog haben wir zusätzlich mit allen Vertragspartnern Beispiele dazu vereinbart, wobei es sich ausdrücklich um Beispiele handelt, also auch andere verständliche Abkürzungen zulässig sind (s. Fragen-Antworten-Katalog ab 1.4.2026 Nr. 30).
Die abgegebene/n Leistung/en sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind von der oder dem Leistungserbringenden am Tag der jeweiligen Leistungsabgabe auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder mittels Abkürzungen und unter Angabe des Datums darzustellen (ab der 2. Zeile können identische Maßnahmen abgekürzt oder
mit einem Wiederholungszeichen versehen werden) und unmittelbar nach Erbringung der Leistung von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Beispiele für zulässige Abkürzungen ab der ersten Zeile
Als verständlicher Eintrag im Wortlaut oder als Kürzel sind z.B. folgende Einträge zulässig:
- mot.-funkt. Beh. (= Motorisch-funktionelle Behandlung)
- Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- Neuropsych. orientierte Beh. (= Neuropsychologisch orientierte
Behandlung)
- Hirnleistungstr. (= Hirnleistungstraining)
- Psych.-funkt. Beh. (= Psychisch-funktionelle Behandlung)
- + TA oder + Th (= Thermische Anwendung)
- + Schiene (= Ergotherapeutische Schiene)
- + HB (= Hausbesuch)
- MFB (= Motorisch-funktionelle Behandlung)
- SPB (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- NOB (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)
- HLT(= Hirnleistungstraining)
- PFB (= Psychisch-funktionelle Behandlung)
- TA (= thermische Anwendung)
Die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs und der Bericht werden nicht auf der VO-Rückseite notiert und auch nicht bestätigt.
- TM (= Telemedizinische Leistungen), unter Berücksichtigung von § 7a Absatz 12