Veröffentlicht am 27.05.2026
Zum 1. Juni 2026 tritt die neue DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie regelt, wie Betriebe die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren müssen. Die bisherige Fassung aus dem Jahr 2011 tritt gleichzeitig außer Kraft. Für ergotherapeutische Praxen bedeutet das: Die Pflicht zur Betreuung bleibt bestehen, die Betreuungsformen werden jedoch klarer gefasst und teilweise flexibler gestaltet.
Sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut wird. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dabei die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und beschreibt, wie dieses Fachwissen im Betrieb eingebunden werden soll.
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