Veröffentlicht am 27.05.2026
Seit dem 1. Juni 2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2. Sie regelt, wie Betriebe die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren müssen. Die vorherige Fassung aus dem Jahr 2011 trat gleichzeitig außer Kraft. Für ergotherapeutische Praxen bedeutet das: Die Pflicht zur Betreuung bleibt bestehen, die Betreuungsformen werden jedoch klarer gefasst und teilweise flexibler gestaltet.
Sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen, müssen Sie vertraglich sicherstellen, dass Ihre Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut wird. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dabei die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und beschreibt, wie dieses Fachwissen im Betrieb eingebunden werden soll.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: