Veröffentlicht am 12.06.2026
BED fordert Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren und prüft rechtliche Schritte wegen fehlender Beteiligung

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift tief in die Heilmittelversorgung ein. Es betrifft Vergütungsverhandlungen, Blankoverordnung, Zuzahlungen, Praxisorganisation und damit unmittelbar die Versorgung von Patient*innen.
Trotz dieser Tragweite zeigt das Verfahren ein grundlegendes Problem: Die praktischen Folgen für Heilmittelpraxen, Therapierende und Patient*innen wurden aus Sicht des BED nicht hinreichend und nicht rechtzeitig einbezogen.
Hier geht es also um das Wichtigste überhaupt, nämlich um die Qualität demokratischer Gesetzgebung.
Gesetze, die Versorgung verändern, müssen vor ihrer Verabschiedung die Versorgungspraxis kennen. Wer Therapie, Praxisabläufe, Dokumentation, Abrechnung und Patient*innenbelastung nicht rechtzeitig mitdenkt, riskiert Regelungen, die auf dem Papier plausibel wirken, aber im Alltag erhebliche Folgekosten, Versorgungsprobleme und zusätzliche Bürokratie auslösen.
Der NKR bestätigt ein Verfahrensproblem
Der Nationale Normenkontrollrat prüft im Gesetzgebungsverfahren unter anderem, ob Bürokratiekosten, Erfüllungsaufwand und weitere Folgekosten nachvollziehbar dargestellt sind.
In seiner Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisiert der NKR selbst, dass ihm der finale Regelungsentwurf erst wenige Tage vor der Kabinettsbefassung zugeleitet wurde. Zudem beanstandet er, dass die Darstellung der weiteren Kosten im Einzelnen nicht nachvollziehbar ist, weil Berechnungsgrundlagen nicht transparent gemacht wurden.
Genau hier liegt der Kern des Problems: Wenn die fachliche Praxis nicht frühzeitig beteiligt wird, fehlen den Prüf- und Entscheidungsebenen die Informationen, die für eine realistische Folgenabschätzung notwendig sind.
Heilmittelversorgung ist kein Randthema
Der Gesetzentwurf betrifft den Heilmittelbereich unmittelbar.
Geplant ist unter anderem, die Vergütungsentwicklung in der Heilmittelversorgung wieder enger an die Grundlohnrate zu koppeln. Außerdem sollen versorgungsbezogene Pauschalen im Rahmen der Blankoverordnung aufgehoben werden.
Das ist fachlich und versorgungspolitisch hoch problematisch.
Denn die Blankoverordnung bedeutet erweiterte Versorgungsverantwortung. Therapierende entscheiden dabei eigenverantwortlicher über Auswahl, Frequenz und Dauer der Behandlung. Wer diese Verantwortung politisch will, muss auch die damit verbundenen Anforderungen realistisch bewerten und angemessen abbilden.
Aus Sicht des BED fehlt genau diese realistische Bewertung.
Beteiligung ist kein Formalismus
Die Beteiligung maßgeblicher Berufsverbände ist notwendig, damit gesetzliche Regelungen nicht an der Versorgungsrealität vorbeigehen.
Der BED bereitet deshalb derzeit die Unterlagen für eine rechtliche Prüfung des Beteiligungsverfahrens vor und schließt rechtliche Schritte gegen das Bundesministerium für Gesundheit nicht aus.
Dabei steht für uns die Frage im Mittelpunkt, ob ein Gesetzgebungsverfahren, das tief in die Heilmittelversorgung eingreift, ohne hinreichende Praxisbeteiligung eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen kann.
Aus Sicht des BED lautet die Antwort: Nein.
Jetzt ist der Bundestag gefordert
Das Gesetz befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Damit liegt die Verantwortung beim Bundestag, die offenkundigen Lücken in der Folgenabschätzung nicht einfach durchzuwinken.
Der BED fordert deshalb:
Der Heilmittelbereich muss im parlamentarischen Verfahren eigenständig und vertieft geprüft werden.
Die maßgeblichen Berufsverbände der Heilmittelversorgung müssen angehört werden.
Die Folgen für Praxen, Therapierende und Patient*innen müssen transparent, nachvollziehbar und belastbar dargestellt werden.
Die Regelungen zu §§ 125 und 125a SGB V dürfen nicht beschlossen werden, bevor ihre Auswirkungen auf Versorgung, Praxisstruktur und Patient*innenzugang tatsächlich geprüft wurden.
Gute Gesetzgebung braucht Praxiswissen
Demokratische Gesetzgebung lebt davon, dass Betroffene nicht erst dann reagieren dürfen, wenn zentrale Entscheidungen faktisch schon vorbereitet sind.
Wer Versorgung gesetzlich verändert, muss diejenigen hören, die diese Versorgung jeden Tag tragen.
Der BED wird die Interessen der Ergotherapeut*innen deshalb weiter auf allen erreichbaren Ebenen einbringen: gegenüber Bundestag, Bundesrat, Bundesgesundheitsministerium, Kontrollgremien und Öffentlichkeit.
Unser Ziel bleibt klar: Heilmittelversorgung darf nicht nach Kassenlage geregelt werden, ohne die Folgen für Patient*innen, Praxen und Therapierende ehrlich zu prüfen.