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GKV-BStabG: BED-Stellungnahme veröffentlicht, 2./3. Lesung verschoben

Veröffentlicht am 19.06.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.

BED-Stellungnahme in den Dokumenten des Bundestags veröffentlicht

Der BED hat seine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beim Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Die Stellungnahme ist inzwischen in den offiziellen Unterlagen des Bundestages zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht.

Auf 19 Seiten setzt sich der BED ausführlich mit den geplanten Eingriffen in die Heilmittelversorgung auseinander. Dabei geht es nicht nur um einzelne gesetzliche Detailänderungen, sondern um grundlegende Fragen zur Zukunft der Versorgung.

Es geht um mehr als kurzfristige Einsparungen

Die Stellungnahme des BED macht deutlich: Das GKV-BStabG wirft zentrale fachliche, ethische und volkswirtschaftliche Fragen auf.

Was bedeutet es für das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn notwendige Heilmittel zwar formal weiterhin verordnet werden können, der Zugang in der Praxis aber durch höhere Zuzahlungen, wirtschaftlichen Druck auf Praxen oder geschwächte Versorgungsstrukturen erschwert wird? Welche Versorgungseffekte entstehen, wenn Praxen weniger Planungssicherheit haben und neue Versorgungsformen wie die Blankoverordnung geschwächt werden? Und welche volkswirtschaftlichen Folgen hat es, wenn Heilmittelversorgung vor allem als Kostenfaktor behandelt wird, obwohl sie Teilhabe, Selbstständigkeit, Arbeitsfähigkeit und die Vermeidung von Folgekosten unterstützen kann?

Der BED stellt damit die Frage in den Mittelpunkt, ob das Gesetz seinem eigenen Anspruch gerecht wird: Beiträge zu stabilisieren, ohne Versorgung zu gefährden und ohne Patient*innen sowie Leistungserbringende einseitig zu belasten.

Heilmittelversorgung braucht Folgenabschätzung

Konkret befasst sich die BED-Stellungnahme unter anderem mit der geplanten Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung, der Erhöhung und Dynamisierung der Zuzahlungen sowie dem vorgesehenen Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung.

Diese Regelungen dürfen aus Sicht des BED nicht isoliert betrachtet werden. Sie wirken zusammen auf Praxen, Therapierende und Patient*innen. Besonders problematisch ist, wenn politisch der Eindruck entsteht, es handele sich lediglich um technische Steuerungsinstrumente. Tatsächlich können die geplanten Regelungen darüber entscheiden, ob Versorgung vor Ort erreichbar, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Verschiebung zeigt: Die Fragen sind komplexer als von der Regierung gedacht

Die ursprünglich für den 26. Juni 2026 vorgesehene 2./3. Lesung wurde nach Medienberichten in die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause verschoben. Nach dem von Tagesspiegel Background berichteten Stand konnte sich die Koalition nicht rechtzeitig auf Änderungen zum GKV-Sparpaket einigen. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, das Gesetz noch vor der Sommerpause abzuschließen.

Auch aus der Koalition wird inzwischen betont, dass die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sorgfältig ausgewertet werden müssen. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, wird mit den Worten zitiert: „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit.“

Genau diese Gründlichkeit hat der BED von Beginn an eingefordert. Eingriffe in die Heilmittelversorgung dürfen nicht im Eilverfahren beschlossen werden, ohne die Folgen für Versorgung, Teilhabe, Praxen, Beitragszahlende und Patient sorgfältig zu prüfen.

Gespräche und Protest zeigen Wirkung

Für den BED ist die Verschiebung auch ein wichtiges Signal: Fachliche Kritik, Protest und direkte Gespräche wirken. Viele Therapierende haben in den vergangenen Wochen Abgeordnete in ihren Wahlkreisen angesprochen, konkrete Versorgungslagen erklärt und auf die Folgen des Gesetzes hingewiesen.

Diese Arbeit bleibt nicht ohne Wirkung. Sie trägt dazu bei, dass die Heilmittelversorgung in der politischen Debatte sichtbarer wird und dass die geplanten Regelungen nicht mehr nur als abstrakte Sparmaßnahmen betrachtet werden.

Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion Die Linke, ordnete die Verschiebung als politisches Eingeständnis ein. Die Regierung stehe mit ihrem GKV-Gesetz „mit dem Rücken zur Wand“. Auch wenn politische Bewertungen unterschiedlich ausfallen können, zeigt sich sehr deutlich, dass die Kritik am Gesetz im parlamentarischen Raum angekommen ist.

Zusätzliche Zeit nutzen, Druck erhöhen

Die Verschiebung ist keine Entwarnung. Im Gegenteil, denn der Zeitplan bleibt eng, und das Gesetz soll nach wie vor noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Umso wichtiger ist es, die zusätzliche Zeit jetzt konsequent zu nutzen.

Der BED ruft daher alle Ergotherapeut*innen und Heilmittelerbringenden auf, weiter das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten zu suchen, insbesondere in den Wahlkreisen. Entscheidend ist, deutlich zu machen: Heilmittelversorgung ist kein beliebiger Kostenblock. Sie sichert Teilhabe, unterstützt Selbstständigkeit, ermöglicht berufliche und soziale Teilhabe und kann dazu beitragen, Folgekosten in anderen Bereichen des Gesundheits- und Sozialsystems zu vermeiden.

Jetzt kommt es darauf an, den politischen Druck aufrechtzuerhalten und die Versorgungsperspektive klar einzubringen. Die Verschiebung ist eine Chance, die Debatte noch wirksamer zu führen:

Quellen

Download: BED-Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)

Deutsches Ärzteblatt: Entscheidung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag verschoben

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