Veröffentlicht am 02.07.2026
Wie bereits mitgeteilt gelten für ergotherapeutische Behandlungen, die ab dem 1.7.2026 durchgeführt wurden neue Preise, welche jedoch aus technischen Gründen erst ab dem 1.8.2026 abgerechnet werden dürfen.
Die Preise wurden linear um 4,11% angehoben.
Ausnahmen aufgrund bereits vorher höher liegender Minutenpreise:
- Die „Psychisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld“ und „Ergoth. Hirnleistungstraining: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale)“ werden auf das Niveau der „Motorisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld“ erhöht und künftig mit 158,05 Euro vergütet. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Vergütungsliste für den Vertrag nach § 125a SGB V, also für Blankoverordnungen.
- Die Position „Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (X4108)“ bleibt bei 182,51 Euro unverändert, da ihr Preisniveau noch über dem neuerrechneten Minutenpreis liegt. Entsprechendes gilt auch hier ebenfalls für Blankoverordnungen.
Unsere Mitglieder finden die Preislisten wie gewohnt hier:
Zur berufspolitischen Einordnung beachten Sie gerne auch diesen Beitrag: