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Heilmittelversorgung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Die Richtung ist erkennbar – die entscheidende Korrektur fehlt bislang

Veröffentlicht am 09.07.2026

Mit den aktuellen Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt das Gesetzgebungsverfahren weiter Gestalt an. Auch wenn das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich bereits ab, welche politischen Schwerpunkte gesetzt werden.

Für zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens wurden Nachbesserungen vorgesehen. Für die Heilmittelversorgung hingegen bleibt die zentrale Kritik bislang unberücksichtigt.

Das Verfahren läuft – die politische Tendenz wird sichtbar

Die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte Synopse der Änderungsanträge zeigt den aktuellen Stand der Beratungen. Mehrere Punkte befinden sich zwar noch in der Ressortabstimmung oder der politischen Klärung. Gleichzeitig wird deutlich, dass in verschiedenen Bereichen auf Kritik reagiert wurde und Anpassungen vorgesehen sind.

Gerade deshalb lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf die Auswirkungen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

Für andere personalintensive Bereiche werden Ausnahmen geschaffen

Besonders auffällig ist, dass für mehrere personalintensive Versorgungsbereiche Sonderregelungen vorgesehen sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • medizinische Rehabilitation und Vorsorge
  • häusliche Krankenpflege
  • außerklinische Intensivpflege
  • Haushaltshilfe

Für diese Bereiche soll befristet auf zwei Jahre gelten, dass tarifbedingte Kostensteigerungen oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate teilweise refinanzierbar sind. Konkret sollen bis zu 50 Prozent der Differenz zwischen Tarifsteigerung und Veränderungsrate berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist eine Evaluation der Auswirkungen vorgesehen.

Diese Änderungen zeigen: Der Gesetzgeber erkennt an, dass personalintensive Gesundheitsberufe unter erheblichen wirtschaftlichen Belastungen stehen und schafft hierfür gezielte Ausnahmen.

Für die Heilmittelversorgung bleibt die entscheidende Nachsteuerung aus

Für den Heilmittelbereich zeichnet sich bislang jedoch ein anderes Bild ab.

Nach dem derzeitigen Stand der Änderungsanträge fehlen weiterhin wesentliche Korrekturen. Insbesondere sind bislang keine vergleichbaren Ausnahmeregelungen vorgesehen, die den besonderen Personalaufwand in Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie berücksichtigen.

Ebenso ist derzeit keine zusätzliche Evaluation der Auswirkungen auf Vergütung und Versorgung vorgesehen. Auch die aus Sicht vieler Leistungserbringer kritischen Regelungen rund um die §§ 125 und 125a SGB V bleiben nach jetzigem Stand unverändert.

Damit würden zentrale Eingriffe in die Heilmittelversorgung bestehen bleiben.

Es geht nicht nur um Praxen – sondern um die Versorgung

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheiden unmittelbar darüber, ob Therapiepraxen langfristig bestehen können, Fachkräfte gehalten werden und Patientinnen und Patienten wohnortnah versorgt werden.

Therapieberufe leisten täglich einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems. Sie helfen Menschen dabei,

  • ihre Selbstständigkeit zu erhalten,
  • schneller an den Arbeitsplatz zurückzukehren,
  • Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern und
  • stationäre Behandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen.

Eine stabile Heilmittelversorgung entlastet damit nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern das gesamte Gesundheitssystem.

Der Gesetzgeber zeigt, dass Nachsteuerungen möglich sind

Die vorgesehenen Änderungen für andere Leistungsbereiche machen deutlich, dass politische Korrekturen im laufenden Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich möglich sind.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum die Heilmittelversorgung bislang nicht in vergleichbarer Weise berücksichtigt wird.

Wenn das Ziel des Gesetzes darin besteht, die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, sollte auch die wohnortnahe therapeutische Versorgung als Teil dieser Lösung verstanden werden.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen

Die parlamentarischen Beratungen dauern an. Änderungen am Gesetzentwurf sind weiterhin möglich.

Aus Sicht des Bundesverbands für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED e. V.) besteht deshalb weiterhin die Möglichkeit, die besonderen Rahmenbedingungen der Heilmittelerbringung angemessen zu berücksichtigen und die vorgesehenen Regelungen entsprechend nachzubessern.

Denn eine nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitssystems gelingt nur dann, wenn auch diejenigen gestärkt werden, die jeden Tag dazu beitragen, Gesundheit, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten.

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