Veröffentlicht am 09.07.2026
Nach Unterstützung durch den BED hat die AOK Plus einen Widerspruch gegen die Komplettabsetzung einer Blankoverordnung anerkannt.
Abgesetzt worden war ursprünglich eine Verordnung mit der Diagnose F41.2 (Angst und depressive Störung, gemischt) mit der Diagnosegruppe PS3. Die Zuordnung zu dieser Diagnosegruppe ist jedoch plausibel, da es sich bei Depressionen um eine affektive Störung handelt und bei F41.2 definitionsgemäß keine der beiden Störungen eindeutig vorherrscht. Insofern liegt hier die Entscheidungsfreiheit über PS2 oder PS3 bei der oder dem Verordnenden.
Die Entscheidung zeigt, dass es sich lohnen kann, Absetzungen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und einen Widerspruch einzulegen.
Bei Fragen zum Thema Absetzungen unterstützen wir sie jederzeit gerne.
Ihr Team vom BED e.V.