Veröffentlicht am 15.07.2026
Leistungserbringende sind gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Wir stellen für unsere Mitglieder Vorlagen für die Zuzahlungsberechnung zur Verfügung - jetzt auch für Nicht-BLANKO-Verordnungen.
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