Aktuelles >> Informationsfreiheit unter Druck - Warum das auch die Heilmittelversorgung betrifft
Berufspolitische Informationen >> Informationsfreiheit unter Druck - Warum das auch die Heilmittelversorgung betrifft
Berufspolitische Informationen >> Verbandspolitik >> Informationsfreiheit unter Druck - Warum das auch die Heilmittelversorgung betrifft

Informationsfreiheit unter Druck - Warum das auch die Heilmittelversorgung betrifft

Veröffentlicht am 17.07.2026


Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz passieren lassen. Mit dem Gesetz werden die Ausgaben in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens begrenzt. Für die Heilmittelversorgung bedeutet das wesentliche Eingriffe, obwohl Berufsverbände und Therapierende wiederholt vor den Folgen für Praxen, Beschäftigte und Patient*innen gewarnt haben.

Gerade dieses Gesetzgebungsverfahren zeigt, warum der Zugang zu staatlichen Informationen für Berufsverbände wichtig ist. Öffentlich bekannt sind der Gesetzestext, die Gesetzesbegründung und die veröffentlichten Stellungnahmen. Damit ist aber noch nicht vollständig nachvollziehbar,

  • welche Daten und Berechnungen den einzelnen Maßnahmen zugrunde lagen,
  • welche internen Folgenabschätzungen erstellt wurden,
  • wie die Einwände der betroffenen Berufsgruppen bewertet wurden,
  • welche Vorschläge von Krankenkassen, Ministerien und weiteren Beteiligten eingebracht wurden,
  • und weshalb bestimmte Bereiche entlastet wurden, während vergleichbare Korrekturen für die Heilmittelversorgung ausblieben.

Solche Fragen lassen sich häufig nur mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes, kurz IFG, weiterverfolgen. Genau dieses Instrument will die Bundesregierung nun deutlich einschränken.

Das IFG ist kein abstraktes Verwaltungsthema

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht bislang grundsätzlich jeder Person und auch Organisationen wie eingetragenen Vereinen und Berufsverbänden, amtliche Informationen von Bundesbehörden anzufordern. Ein besonderes persönliches Interesse muss dafür in der Regel nicht nachgewiesen werden.

Für den BED bedeutet das: Wir können nicht nur politische Aussagen und veröffentlichte Dokumente bewerten. Wir können über das IFG auch die tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen, internen Bewertungen und Abstimmungsprozesse hinter einer gesetzlichen Regelung nachzuvollziehen.

Das ist gerade dann wichtig, wenn politische Entscheidungen tief in die wirtschaftlichen Grundlagen von Praxen, in die Vergütung von Beschäftigten und in die Versorgung von Patient*innen eingreifen.

Die geplante IFG-Reform betrifft deshalb unmittelbar die Frage, wie wir als Berufsverband staatliches Handeln kontrollieren und damit die Interessen unserer Mitglieder vertreten können.

Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 2. Juli 2026 ein 34 Punkte umfassendes Programm beschlossen:
Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung.

Unter Punkt 32 wird eine grundlegende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes angekündigt.

Danach sollen Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und die gesuchte Information nicht auf einem anderen Weg erhalten können. Geprüft werden soll außerdem eine Beschränkung auf in Deutschland lebende deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürger*innen.

Darüber hinaus sollen Namen von Behördenbeschäftigten grundsätzlich geschwärzt, weitere Bereiche vor Informationszugang geschützt und die Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip berechnet werden.

Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Noch ist daher offen, wie die einzelnen Vorgaben rechtlich ausgestaltet und welche Ausnahmen ggf. vorgesehen werden.

Was das für Berufsverbände und Interessenvertretungen bedeuten könnte

Die angekündigte Konzentration der Auskunftsrechte auf natürliche Personen legt nahe, dass eingetragene Vereine ihren eigenen unmittelbaren Anspruch auf Informationszugang verlieren würden.

Der BED könnte dann keine IFG-Anträge mehr in eigenem Namen stellen. Ob stattdessen Vorstandsmitglieder oder Beschäftigte Anträge als Privatpersonen stellen könnten und ob ihre verbandspolitische Tätigkeit als „berechtigtes Interesse“ anerkannt würde, ist bislang nicht geklärt.

Für unsere Arbeit könnten sich weitere Probleme ergeben:

Mehr Begründungsaufwand und größere Ablehnungsspielräume

Bislang müssen wir grundsätzlich nicht erklären, weshalb wir eine Information benötigen. Künftig könnte die Behörde zunächst darüber entscheiden, ob unser Interesse überhaupt ausreichend „berechtigt“ ist.

Damit würde nicht mehr allein geprüft, ob gesetzliche Ausschlussgründe gegen eine Herausgabe sprechen. Schon der Zugang zum Verfahren könnte von einer Wertung der angefragten Behörde abhängen.

Höhere Kosten

Komplexe Anfragen zu Gesetzgebungsverfahren können umfangreiche Akten, E-Mails, Berechnungen und interne Vermerke betreffen. Werden die Gebühren stärker am Verwaltungsaufwand ausgerichtet, könnten solche Anfragen für Verbände erheblich teurer werden.

Weniger Nachvollziehbarkeit politischer Verantwortung

Eine pauschale Schwärzung von Namen könnte es erschweren, Zuständigkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen. Dabei geht es nicht darum, einzelne Sachbearbeitende öffentlich anzugreifen. Bei politischen Leitungsfunktionen, verantwortlichen Arbeitseinheiten und maßgeblichen Entscheidungen muss aber erkennbar bleiben, wer einen Vorgang fachlich oder politisch verantwortet hat.

Schwächere Kontrolle künftiger Gesundheitsreformen

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gesundheitswesen stärker an Effizienz und Evidenz auszurichten. Umso wichtiger ist die Frage, welche Evidenz dabei verwendet wird, welche Daten fehlen und wie unterschiedliche Interessen gegeneinander abgewogen werden.

Wenn Berufsverbände keinen verlässlichen Zugang zu diesen Informationen mehr erhalten, könnten politische Entscheidungen zunehmend nur noch anhand der von Regierung, Ministerien und Kostenträgern selbst ausgewählten Veröffentlichungen bewertet werden.

Die aktuelle Gesundheitsreform zeigt, warum Transparenz notwendig ist

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde trotz erheblicher Kritik aus zahlreichen Bereichen des Gesundheitswesens beschlossen.

Umso wichtiger ist es, im Nachhinein überprüfen zu können, auf welcher fachlichen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde und ob die vorgetragenen Einwände tatsächlich geprüft wurden.

Informationsfreiheit macht sichtbar, wie ernst die Entscheidungsträger die Einwände von Verbänden und Betroffenen im Rahmen der politischen Beteiligung genommen haben.

Breiter Widerstand gegen die IFG-Pläne

Auch gegen die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes formiert sich bereits erheblicher Widerstand.

FragDenStaat hat eine Petition gestartet, die sich insbesondere an die SPD-Bundestagsfraktion richtet. Am 13. Juli 2026 hatte sie nach Angaben der Petitionsplattform bereits mehr als 500.000 Unterschriften erreicht.

Ein offener Brief von mehr als 120 Organisationen, Verbänden und Medien wurde an die Bundesregierung gerichtet. Sie fordern die Bundesregierung auf, den grundsätzlich voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen zu erhalten.

Öffentlich gegen die Pläne positioniert haben sich unter anderem:

  • FragDenStaat,
  • Netzwerk Recherche,
  • Transparency International Deutschland,
  • der Deutsche Journalisten-Verband,
  • zahlreiche Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen,
  • die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern,
  • sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den geforderten Nachweis eines berechtigten Interesses, den möglichen Ausschluss von Verbänden und Medien, zusätzliche Bereichsausnahmen und potenziell erheblich höhere Gebühren.

Wie positionieren sich die Parteien?

CDU und CSU

CDU und CSU tragen den Beschluss des Koalitionsausschusses. Als Begründungen werden insbesondere Verwaltungsentlastung, der Schutz von Behördenbeschäftigten und Sicherheitsinteressen genannt.

SPD

Die SPD-Spitze hat die geplanten Änderungen im Koalitionsausschuss mitbeschlossen. Innerhalb der Bundestagsfraktion gibt es jedoch deutlichen Widerstand. Die zuständigen Arbeitsgruppen für Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz haben erklärt, dass die bestehenden Informationsansprüche für Bürger*innen, Presse und Zivilgesellschaft nicht reduziert werden dürften.

Damit ist derzeit offen, ob ein späterer Gesetzentwurf in der angekündigten Form eine geschlossene Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion erhalten würde.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen lehnen die vorgesehenen Einschränkungen ab. Sie fordern stattdessen eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Bundestransparenzgesetz, bei dem Behörden wichtige Informationen verstärkt von sich aus veröffentlichen.

Die Linke

Auch die Linke hat die Pläne öffentlich kritisiert und bewertet sie als Einschränkung demokratischer Kontrolle und der Pressefreiheit.

Unser Standpunkt

Transparenz ist kein Selbstzweck. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass politische Entscheidungen überprüft, Fehler erkannt und die Interessen der Betroffenen wirksam vertreten werden können.

Sie ist Grundvoraussetzung und wichtiger Bestandteil demokratischer Entscheidungen überhaupt.

Wer von Therapierenden Wirtschaftlichkeit, Evidenz und Verantwortung verlangt, muss zugleich offenlegen, auf welcher Grundlage über ihre Arbeitsbedingungen und die Versorgung ihrer Patient*innen entschieden wird.

Deshalb setzen wir uns vom BED dafür ein, dass Interessensvertretende auch künftig einen eigenen, wirksamen und bezahlbaren Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen behalten.

Erneut kommt es auf öffentlichen Druck an

Die geplante IFG-Reform ist noch kein beschlossenes Gesetz. Damit besteht noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen.

Wir rufen deshalb Therapierende dazu auf:

  • Teilen Sie die Petition in Ihren Praxisteams, beruflichen Netzwerken und sozialen Medien.
  • Unterstützen Sie berufspolitische Aktionen. Die Erfahrungen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zeigen, dass politische Interessenvertretung nicht allein durch Stellungnahmen geleistet werden kann. Sichtbarkeit, Beteiligung und öffentlicher Druck sind ebenfalls notwendig.

 

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich