Veröffentlicht am 03.09.2026

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Warum der BED vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt über berufspolitische Interessen hinaus Position bezieht
Das Wichtigste in Kürze
- Wir haben die Landeswahlprogramme von sieben Parteien auf Heilmittelthemen geprüft. Kein Programm enthält ein ausgearbeitetes Konzept zur Heilmittelversorgung, zur Blankoverordnung oder zum Direktzugang.
- Wir geben keine Wahlempfehlung ab und sagen niemandem, welche Partei er oder sie wählen soll.
- Wir formulieren fünf Forderungen für die kommende Wahlperiode. Sie gelten unabhängig davon, wer regiert.
- Die Grenze, die wir ziehen, begründen wir fachlich: aus der Art, wie Ergotherapie Menschen unterstützt.
- Eine politische Kooperation des BED mit der AfD ist ausgeschlossen. Sollte die AfD Regierungsverantwortung übernehmen, wird der BED die zuständigen politischen Verantwortlichen dennoch fachlich mit seinen Forderungen konfrontieren, konkrete Antworten einfordern und Regierungshandeln öffentlich bewerten. Fachpolitischer Kontakt ist keine politische Zusammenarbeit. Der Beschluss bindet den Verband, nicht die Wahlentscheidung unserer Mitglieder.
In den vergangenen Jahren war unser Vorgehen vor Wahlen ziemlich klar: Wir haben Wahlprogramme danach gelesen, was sie für Ergotherapie und Heilmittelversorgung bedeuten. Wo stehen die Parteien bei Vergütung, Fachkräftesicherung, Bürokratie, Direktzugang oder Blankoverordnung? Das haben wir auch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September getan. Aber diesmal reicht uns dieser Blick nicht.
Wir wollen offen erklären, warum. Der klassische Heilmittelcheck gehört für uns weiterhin dazu. Er zeigt, welche Parteien unsere Themen überhaupt aufgreifen und wo Anknüpfungspunkte liegen. Gleichzeitig erleben wir eine Situation, in der die berufspolitische Bilanz allein keine ausreichende Orientierung gibt. Deshalb schauen wir nach dem Heilmittelcheck weiter.
Methodischer Hinweis
Geprüft wurden die vollständigen Programme einschließlich der Gesundheitskapitel. Die Suchbegriffe umfassten unter anderem „Ergotherapie“, „Heilmittel“, „Heilmittelversorgung“, „Blankoverordnung“, „Direktzugang“, „Physiotherapie“, „Therapeut“, „Gesundheitsfachberufe“, „Vergütung“, „Prävention“, „Fachkräfte“ und „Bürokratie“. Bei vorhandenen Fundstellen ist die im Programm gedruckte Seitenzahl angegeben.
Wichtig zum Verständnis der Übersicht: „Keine Fundstelle“ bedeutet, dass im jeweiligen Programm keine entsprechende Passage gefunden wurde. Es bedeutet nicht, dass die Partei das Thema ablehnt. Abwesenheit ist keine Ablehnung – sie ist Abwesenheit. Ein Programm, das ein Thema nicht erwähnt, sagt über die spätere Regierungspraxis wenig aus. Genau deshalb bewerten wir hier Programme und nicht Parteien.
Der Heilmittelcheck
Geprüft haben wir die vollständigen Landeswahlprogramme der sieben Parteien, die im gegenwärtigen Landtag vertreten sind oder in den Umfragen vor der Wahl durchgehend über fünf Prozent lagen: CDU, AfD, Die Linke, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und BSW. Zur Landtagswahl treten insgesamt 15 Parteien mit Landeslisten an; die Bundeszentrale für politische Bildung stellt zu allen 15 Kurzprofile bereit. Der Kurzcheck soll keine Bedeutung herstellen, die in den Programmen nicht vorhanden ist. Wo Ergotherapie oder Heilmittelversorgung nicht vorkommen, wird das ausdrücklich benannt. Allgemeine Aussagen zu Gesundheitsfachberufen, Ausbildung, beruflicher Verantwortung, Prävention und ambulanter Versorgung führen wir nur auf, wenn ein nachvollziehbarer Bezug zu den Therapieberufen besteht.
- CDU
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie, Heilmittelversorgung, Blankoverordnung, Direktzugang oder Physiotherapie.
- Fachkräfte „aller Gesundheitsberufe“ sollen gewonnen und gebunden werden. Förderprogramme für Praxisgründungen und Praxisübernahmen im Heilberuf sollen ausgebaut und bürokratische Hürden reduziert werden. Gesundheitscampus-Modelle sollen ausdrücklich auch Therapie einbinden. Prävention wird als eigenes Handlungsfeld genannt. S. 26–27.
- AfD
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie, Heilmittelversorgung, Blankoverordnung, Direktzugang, Physiotherapie oder Therapeut*innen.
- Das Gesundheitskapitel konzentriert sich vor allem auf Krankenhäuser, ärztliche Versorgung, Pflege und Prävention. Eine konkrete Rolle der Therapieberufe wird nicht beschrieben. S. 236–245.
- Die Linke
- Keine Fundstelle zu „Ergotherapie“ oder „Heilmittel“. Therapeut*innen werden ausdrücklich genannt.
- Therapeut*innen werden als für die Versorgung unentbehrlich bezeichnet. Sie sollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können; die Befugnisse der Heilberufe sollen ausgeweitet werden. S. 54.
- SPD
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie, Heilmittelversorgung, Blankoverordnung oder Direktzugang.
- Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsberufen sollen ausgebaut werden. Gesundheitsberufe sollen mehr Verantwortung durch Aufgabenverlagerung in der medizinischen Versorgung übernehmen. S. 12 und 14–15.
- FDP
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie, Heilmittelversorgung, Blankoverordnung oder Direktzugang.
- Gesundheitsfachberufe werden beim Präventionsauftrag ausdrücklich einbezogen; für diese Leistungen wird eine verbesserte Vergütung angestrebt. Für Niederlassungen sollen bürokratische Hürden reduziert werden. S. 59–60.
- Bündnis 90/Die Grünen
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie oder Heilmittelversorgung.
- Gefordert werden gleichberechtigte und eigenverantwortliche Mitarbeit aller Professionen, Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in allen Gesundheitsberufen sowie weitere Delegation und Substitution bisher ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsprofessionen. S. 74–76.
- BSW
- Keine Fundstelle zu Ergotherapie, Heilmittelversorgung, Blankoverordnung oder Direktzugang.
- Das Programm spricht allgemein von Gesundheitsberufen und fairer Bezahlung, bezieht die konkrete Tariftreueforderung jedoch auf Krankenhausbeschäftigte. Prävention soll gestärkt werden. S. 57–59.
Der Vergleich ist durchaus aufschlussreich. Ein ausgearbeitetes Konzept zur Heilmittelversorgung, zur Blankoverordnung oder zum Direktzugang findet sich in keinem der sieben Programme. Unterschiede gibt es trotzdem bei der Rolle der Gesundheitsfachberufe. Die Linke nennt Therapeut*innen ausdrücklich und will ihre Befugnisse sowie eigenverantwortliches Behandeln und Beraten ausweiten. Die Grünen sprechen von gleichberechtigter und eigenverantwortlicher Mitarbeit aller Professionen und von weiterer Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. Die SPD fordert mehr Verantwortung für Gesundheitsberufe. Die FDP verbindet Gesundheitsfachberufe mit Prävention, einer besseren Vergütung präventiver Leistungen und weniger Hürden bei Niederlassungen. CDU und BSW bleiben allgemeiner. Die AfD enthält keine konkrete heilmittelspezifische Forderung. Wer ausschließlich auf unsere klassischen Themen schaut, findet damit einige Anknüpfungspunkte, aber kein Programm, das die zentralen Fragen der Heilmittelversorgung umfassend beantwortet.
Die vollständigen Programme der hier betrachteten Parteien sind im Quellenverzeichnis verlinkt. Wer unsere Einordnung überprüfen möchte, kann das anhand der Seitenzahlen tun. Eine Übersicht über alle zugelassenen Parteien findet sich auf der bpb-Seite zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026.
Was das Land tatsächlich entscheiden kann
Die wichtigsten Regeln der gesetzlichen Heilmittelversorgung werden auf Bundesebene festgelegt. § 125 SGB V ordnet Preise, Leistungsinhalte, Abrechnung und Qualitätsanforderungen den bundesweiten Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden zu. Die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung ist ebenfalls bundesgesetzlich in § 125a SGB V geregelt.
Daneben bestehen begrenzte landesbezogene Vertragsmöglichkeiten. § 125 Abs. 7 SGB V ermöglicht unter anderem Verträge zur Heilmittelversorgung in Schulen, Kindertagesstätten und Angeboten der Eingliederungshilfe. Nach § 125 Abs. 8 SGB V können Krankenkassen und maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene Vereinbarungen zur Weiterentwicklung von Qualität und Versorgungsstruktur schließen. Hinzu kommen landespolitische Zuständigkeiten etwa bei Ausbildung, Hochschulen, Anerkennungsverfahren, Krankenhausplanung, Eingliederungshilfe, schulischer Inklusion und regionalen Versorgungsstrukturen. Über den Bundesrat wirkt das Land zudem an der Bundesgesetzgebung mit.
Aus diesen Spielräumen leiten wir fünf Forderungen ab. Sie beschreiben, was die Therapieberufe in Sachsen-Anhalt brauchen, und sie gelten für die gesamte Wahlperiode. Sie sind unser Maßstab für jedes politische Gespräch und jede Landesregierung. Wir vertreten sie gegenüber allen zuständigen politischen und staatlichen Stellen und messen das Regierungshandeln daran, unabhängig davon, wer regiert. Fachpolitischer Kontakt ist dabei von politischer Kooperation zu unterscheiden.
- Ausbildung dauerhaft finanzieren. Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung in der Ergotherapie müssen im Land verlässlich abgesichert und aus Landesmitteln getragen werden, nicht projektweise verlängert.
- Hochschulische Qualifizierung ermöglichen. Sachsen-Anhalt braucht eigene Studienangebote für die Therapieberufe. Wer Fachkräfte binden will, muss sie im Land ausbilden können – auf Ausbildungs- wie auf Hochschulniveau.
- Anerkennungsverfahren beschleunigen. Für im Ausland erworbene Abschlüsse braucht es verbindliche Bearbeitungsfristen, eine zentrale Ansprechstelle und transparente Kriterien. Nachweise zu Sprache und Gleichwertigkeit bleiben dabei selbstverständlich verbindlich.
- Landesspielräume nach § 125 Abs. 7 und 8 SGB V nutzen. Das Land sollte Krankenkassen und Verbände aktiv zu Vereinbarungen über die therapeutische Versorgung in Kitas, Schulen und der Eingliederungshilfe zusammenbringen, statt diese Möglichkeit ungenutzt zu lassen.
- Im Bundesrat für die Heilmittelversorgung eintreten. Sachsen-Anhalt muss sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die für 2027 bis 2029 beschlossene Absenkung der Vergütungsspielräume korrigiert wird und die Eingriffe in die Blankoverordnung zurückgenommen werden. Insbesondere muss eine versorgungsbezogene Vergütung wieder möglich sein, die die tatsächlich übernommene erweiterte Versorgungsverantwortung angemessen abbildet.
Die berufspolitische Ausgangslage hat sich verschärft
Die aktuelle bundespolitische Lage ist für die Heilmittelberufe deutlich defensiver geworden. Es geht nicht nur darum, weitere Verbesserungen zu erreichen. Verbände müssen inzwischen auch gegen konkrete Verschlechterungen für die Versorgung und die Praxen arbeiten.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, wurde § 125 Abs. 3 SGB V wieder an § 71 Abs. 1 bis 3 SGB V gebunden. Die dort ermittelte durchschnittliche Veränderungsrate wird für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt verringert. Diese Absenkung wirkt sektorübergreifend und trifft nicht allein die Heilmittelerbringenden. Für die Verträge nach § 125 SGB V bedeutet sie gleichwohl, dass die Preisspielräume drei Jahre lang unterhalb der ohnehin begrenzten Grundlohnrate liegen.
Zugleich wurde § 125a SGB V geändert: Eine Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung darf künftig nur noch vereinbart werden, soweit sie die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik abgilt. Für die Blankoverordnung ist das ein konkreter Eingriff in eine noch junge Versorgungsform.
Wir sagen das bewusst so klar: Unzufriedenheit mit der bisherigen Gesundheitspolitik hat konkrete Gründe. Sie verschwindet nicht, nur weil eine Wahl bevorsteht. Wir kritisieren diese Entscheidungen unabhängig davon, welche Parteien sie getragen haben. Aus dieser Kritik folgt aber nicht, dass jede Partei, die sich als Alternative zur bisherigen Politik präsentiert, aus Sicht eines Berufsverbands allein deshalb die bessere Wahl wäre.
Schlechte Gesundheitspolitik macht eine politische Alternative noch nicht zu einer guten Alternative.
Warum wir über den Heilmittelcheck hinausgehen
Eine positive Aussage zu Gesundheitsfachberufen, Prävention oder Bürokratieabbau kann für sich genommen sinnvoll sein. Sie beantwortet aber nicht die Frage, welches Verständnis von Teilhabe ein Programm trägt, wie es über Menschen mit Behinderungen und über zugewanderte Fachkräfte spricht oder welchen Raum es unabhängigen Verbänden und gesellschaftlicher Kritik lässt. Wer nur danach fragt, welche Partei Bürokratie abbauen oder wohnortnahe Versorgung stärken will, blendet Programmpunkte aus, die für therapeutische Arbeit ebenso grundlegend sind.
Damit dieser zweite Prüfschritt nachvollziehbar bleibt, benennen wir sein Kriterium ausdrücklich: Wir gehen über den Heilmittelcheck hinaus, wenn ein Programm Aussagen enthält, die den Grundsätzen unseres Verbands unmittelbar widersprechen. Welche Grundsätze das sind, steht im nächsten Abschnitt.
Diesen Prüfschritt haben wir an alle sieben Programme angelegt, nicht nur an eines. In sechs Programmen haben wir keine Aussagen gefunden, die diese Schwelle überschreiten. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt haben wir sie gefunden.
Unsere Grenze
Ergotherapie bietet Unterstützung für jeden Menschen einzeln. Wir fragen, was jemand tun will, was er oder sie tun kann und was daran hindert. Die Antwort ergibt sich aus der Person und ihrer Umwelt, nie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Wo eine Betätigung nicht gelingt, suchen wir die Barriere zuerst in den Bedingungen und nicht im Menschen. Und wir richten unsere Ziele an dem aus, was die Person selbst erreichen will, nicht an einer vermeintlichen Norm davon, wie ein Mensch zu sein, zu handeln oder zu leben hat.
Daraus folgen die Grundsätze, an denen wir politische Programme messen müssen. Menschen werden nach ihrem individuellen Bedarf behandelt. Fachkräfte werden nach Qualifikation und beruflicher Eignung beurteilt, nicht nach Herkunft. Menschen mit Behinderungen können selbstbestimmt teilhaben. Hinzu kommt die Unabhängigkeit von Verbänden gegenüber dem Staat, ohne die wir diese Grundsätze nicht vertreten könnten.
Diese Maßstäbe gelten für alle. Wir kritisieren Entscheidungen, die Versorgung verschlechtern oder die Therapieberufe belasten, unabhängig davon, wer sie trifft. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist dafür das jüngste Beispiel.
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt argumentiert an drei Stellen genau umgekehrt. Es ordnet Menschen nach Gruppen und leitet daraus ihre Eignung ab. Es stellt „behinderte Kinder“ den „normal begabten“ gegenüber und macht damit eine Norm zum Maßstab, an dem gemessen wird. Und es zieht daraus die Konsequenz, Menschen zu trennen, statt Bedingungen zu verändern. Wir belegen das im Folgenden mit Zitaten und Seitenzahlen. Jede und jeder kann es nachprüfen.
Das sind nicht einfach beliebige politische Präferenzen, über die sich streiten ließe. Es ist die entgegengesetzte Art zu urteilen. Ein Berufsverband, dessen fachliche Arbeit auf individueller Beurteilung, auf Teilhabe und auf der Veränderung von Bedingungen beruht, kann diesem Denken nicht zuarbeiten, ohne seine eigene fachliche Grundlage aufzugeben. Unsere Grenze ist deshalb keine politische Geschmacksfrage, sondern eine berufsfachliche.
Daraus folgt: Eine politische Kooperation des BED mit der AfD ist ausgeschlossen. Der BED wird keine gemeinsamen Kampagnen, Bündnisse oder politischen Erklärungen tragen, die den Eindruck einer gemeinsamen politischen Grundlage vermitteln. Davon zu unterscheiden ist fachpolitischer Kontakt zu gewählten Mandatsträger*innen oder zu einer Landesregierung, wenn dies zur Vertretung der Heilmittelberufe, zur Sicherung der Versorgung oder zur Verteidigung unserer Grundsätze erforderlich ist. Diese Grenze gilt unabhängig vom Wahlausgang.
Unsere fünf Forderungen gelten für die gesamte Wahlperiode, und wir vertreten sie öffentlich. Ebenso bewerten wir die Entscheidungen jeder Landesregierung öffentlich; das gehört zu unserer Arbeit und ist keine Ausnahme, die wir für einzelne machen. Öffentlich über Politik zu sprechen ist etwas anderes, als gemeinsam mit ihr zu handeln.
Gerade wenn eine Partei Regierungsverantwortung übernimmt, deren Programmaussagen wir an diesen Punkten kritisch bewerten, werden wir nicht abwarten. Regierungsverantwortung schafft Rechenschaftspflicht: Wir werden konkrete Lösungen einfordern, Aussagen dokumentieren und politische Entscheidungen an ihren Folgen für Versorgung, Teilhabe und die Arbeit unserer Mitglieder messen.
Wie unsere Mitglieder wählen, ist ihre Sache. Die Mitgliedschaft im BED ist an kein politisches Bekenntnis gebunden. Dieser Beschluss bindet den Verband, nicht die Wahlentscheidung Einzelner.
Teilhabe gehört zum Kern therapeutischer Arbeit
Ergotherapie richtet den Blick auf Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Diese Grundsätze enden nicht an der Praxistür. Sie werden auch in Schulen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen verwirklicht oder begrenzt.
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt bezeichnet den gemeinsamen Unterricht von behinderten Kindern und Kindern ohne Behinderung als gescheitertes „Experiment“. Dabei stellt es „behinderte Kinder“ den „normal begabten Kindern“ gegenüber. Anschließend folgt die Ankündigung:
„Wir werden die Inklusion unverzüglich beenden und die Förderschulen ausbauen!“
AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026 „Das Land zuerst“, Kapitel IV, Nr. 4, S. 74.
Über die konkrete Ausgestaltung schulischer Inklusion darf und muss fachlich gestritten werden. Förderschulen pauschal abzuwerten, wäre ebenso verkürzt wie die Annahme, jede inklusive Beschulung gelinge unter den vorhandenen Bedingungen. Für den BED liegt die Grenze dort, wo Inklusion insgesamt beendet werden soll und Kinder mit Behinderungen sprachlich außerhalb des vermeintlich Normalen eingeordnet werden. Das widerspricht einem teilhabeorientierten Verständnis therapeutischer Arbeit.
Fachliche Eignung lässt sich prüfen – Herkunft ist kein Qualitätsmerkmal
Sachsen-Anhalt braucht Fachkräfte. Das gilt für Kliniken, Pflege, Praxen, Schulen und viele weitere Bereiche. Umso genauer müssen Aussagen zur Zuwanderung von Beschäftigten betrachtet werden.
Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt heißt es unter der Überschrift „Folgeprobleme vermeiden, auf kulturfremde Fachkräfte verzichten!“, die Anwerbung „kulturfremder Fachkräfte“ führe zu unerwünschten Folgeproblemen. Für den Gesundheits- und Pflegesektor wird behauptet, dadurch könne das Patientenwohl gefährdet werden. Die Passage steht auf S. 40 und 41. Im Gesundheitskapitel heißt es weiter:
„Ausländische Ärzte aber sind wegen der Sprachbarriere und kultureller Differenzen oft kaum geeignet, unsere Bürger richtig zu behandeln.“
AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026 „Das Land zuerst“, Kapitel XVII, Nr. 10, S. 243.
Sprachkompetenz und die Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse sind für die Patientensicherheit wichtig. Beides lässt sich anhand klarer Anforderungen individuell prüfen. Eine ausländische Herkunft sagt für sich genommen nichts über die fachliche Eignung eines Menschen aus. Der Begriff der kulturellen Fremdheit ersetzt eine solche Prüfung durch eine pauschale Zuordnung.
Für den BED ist der Maßstab klar: Qualifikation, Sprache und berufliche Eignung müssen überprüfbar sein. Pauschale Urteile über Menschen aufgrund ihrer Herkunft haben in der Gesundheitsversorgung keinen Platz. Das betrifft auch therapeutische Teams und Praxen, in denen Kolleg*innen mit unterschiedlichen Biografien gemeinsam Verantwortung für Patient*innen tragen.
Unabhängige Verbände gehören zur demokratischen Ordnung
Berufsverbände vertreten Interessen, prüfen Gesetze, führen Verfahren und widersprechen Regierungen, Krankenkassen oder Behörden. Diese Arbeit lebt von Unabhängigkeit.
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt fordert auf S. 199 die Abschaffung des Verbandsklagerechts und bezeichnet Umweltverbände in diesem Zusammenhang als „linke Verbände“. Auf S. 135 wird zusätzlich verlangt, dass staatlich geförderte Vereine eine „Demokratie- und Patriotismuserklärung“ abgeben und sich zu einer „patriotischen Grundhaltung“ bekennen.
Die zweite Forderung ist für uns die konkretere. Berufsverbände und therapeutische Träger führen regelmäßig öffentlich geförderte Projekte durch, etwa in Prävention, Teilhabe und Gesundheitsbildung. Öffentliche Fördermittel dürfen selbstverständlich an transparente Kriterien, überprüfbare Zwecke und einen sachgerechten Mitteleinsatz gebunden werden. Eine staatlich eingeforderte patriotische Grundhaltung geht darüber hinaus: Sie macht politische Loyalität zur Bedingung für Förderung.
Verbände müssen Regierungen kritisieren, Gesetze öffentlich bewerten und rechtsstaatliche Möglichkeiten nutzen können, ohne dass politische Loyalität zum Maßstab ihrer Legitimität wird. Genau diese organisierte fachliche Gegenrede gehört zu einer offenen demokratischen Ordnung.
Ein Wahlergebnis ersetzt keine Bewertung
Wahlergebnisse und die daraus entstehenden Mandate sind zu respektieren. Über die Inhalte eines Programms sagen sie nichts. Das Grundgesetz stellt die Würde des Menschen an den Anfang und bindet nach Artikel 1 Absatz 3 die gesamte staatliche Gewalt an die Grundrechte, unabhängig von Mehrheiten. Artikel 3 untersagt staatliche Benachteiligung wegen Herkunft oder Behinderung. Artikel 21 macht deutlich, dass Teilnahme am politischen Wettbewerb und Verfassungsmäßigkeit zwei verschiedene Fragen sind; über die zweite entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Die inhaltliche Bewertung von Programmaussagen nimmt uns keine dieser Instanzen ab. Sie ist unsere Aufgabe, so wie sie die Aufgabe jeder Wählerin und jedes Wählers ist. (vgl. Quellen 9–11)
Die Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt durch den Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist für uns ein zusätzlicher Hinweis, aber nicht die Grundlage unserer Haltung. Die Behörde führt diese Einstufung seit 2023 fort. Sie ist kein Parteiverbot und keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Partei; gegen die Einstufung wird gerichtlich vorgegangen. Unsere Grenze zur AfD ergibt sich aus den politischen Aussagen, die wir selbst prüfen können, und aus den Maßstäben, die wir für unsere Arbeit als Berufsverband gesetzt haben. (vgl. Quellen 16–17)
Regierungsverantwortung schafft Rechenschaftspflicht
Unabhängig vom Wahlausgang wird der BED nicht abwarten, welche gesundheitspolitischen Entscheidungen die kommende Landesregierung trifft. Wir werden unsere fünf Forderungen frühzeitig an die zuständigen Ministerien und politischen Verantwortlichen herantragen und konkrete Antworten darauf einfordern, wie sie umgesetzt werden sollen.
Wer Regierungsverantwortung übernimmt, übernimmt auch Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung, für Teilhabe, Ausbildung, Fachkräftesicherung und die Rahmenbedingungen therapeutischer Arbeit. An diesen Aufgaben werden wir die kommende Landesregierung messen. Wir werden Antworten und politische Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren und öffentlich bewerten.
Sollte die AfD Regierungsverantwortung übernehmen, gilt dieser Anspruch ebenso. Der BED wird fachpolitische Gespräche mit den zuständigen Ministerien und politischen Verantwortlichen dort führen, wo sie zur Vertretung der Interessen unserer Mitglieder und der von ihnen versorgten Menschen notwendig sind. Politischer Kontakt bedeutet für uns dabei weder politische Nähe noch politische Kooperation.
Wo politische Entscheidungen oder Aussagen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale pauschal beurteilen, ihre gleichberechtigte Teilhabe infrage stellen oder Menschenwürde und Grundrechte berühren, werden wir klar widersprechen. Unsere fachpolitische Arbeit endet an dieser Stelle nicht. Gerade dann besteht unsere Aufgabe darin, Auswirkungen sichtbar zu machen, Antworten einzufordern und politisches Handeln an überprüfbaren Maßstäben zu messen.
Gemeinsame politische Kampagnen, Bündnisse oder Erklärungen setzen dagegen einen Grundkonsens über Menschenwürde, Gleichberechtigung und Teilhabe voraus. Wo dieser Grundkonsens fehlt, findet eine solche politische Kooperation mit dem BED nicht statt.
Parteipolitisch unabhängig heißt nicht unpolitisch
Der BED ist parteipolitisch unabhängig. Für uns heißt das: Wir lassen uns von keiner Partei vereinnahmen, wir legen an politische Forderungen nachvollziehbare Maßstäbe an und wir kritisieren auch diejenigen, mit denen wir in anderen Fragen im Gespräch sind. Parteipolitische Unabhängigkeit verpflichtet uns nicht dazu, jede politische Position für gleichermaßen akzeptabel zu erklären.
Wir geben keine Wahlempfehlung. Wir sagen unseren Mitgliedern und Leser*innen nicht, welche Partei sie wählen sollen. Wir machen aber transparent, nach welchen Maßstäben wir politische Programme bewerten und welche Konsequenzen wir daraus für unsere eigene Verbandsarbeit ziehen.
Ebenso offen benennen wir unsere Enttäuschung über die aktuelle Gesundheitspolitik. Die Therapieberufe erleben auf Bundesebene derzeit nicht nur fehlende Reformfortschritte, sondern konkrete Eingriffe, die der BED kritisch bewertet. Gerade deshalb wäre es unglaubwürdig, vor einer Wahl so zu tun, als gäbe es keine guten Gründe für Unzufriedenheit. Diese Kritik ändert aber nichts an den Grundsätzen, an denen wir unsere eigene politische Arbeit ausrichten.
Was daraus folgt
Wer wählen geht, trifft seine oder ihre eigene Entscheidung. Der BED gibt keine Wahlempfehlung. Wir machen aber transparent, nach welchen fachlichen und demokratischen Maßstäben wir politische Programme und später das Handeln einer Landesregierung bewerten.
Diese Maßstäbe gelten unabhängig davon, wer regiert. Wir werden gute Entscheidungen ebenso benennen wie problematische, konkrete Lösungen einfordern und widersprechen, wo Menschenwürde, Gleichberechtigung und Teilhabe berührt werden. Parteipolitische Unabhängigkeit bedeutet für uns genau das: gleicher Maßstab für alle, aber keine Gleichgültigkeit gegenüber dem Inhalt.
Quellen und Wahlprogramme
- CDU Sachsen-Anhalt: „Sachsen-Anhalt stärker machen. Nur mit uns. Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026“, beschlossen am 13. Juni 2026.
- AfD Sachsen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026“, beschlossen am 11. April 2026
- Die Linke Sachsen-Anhalt: „Wir sind der Pol der Hoffnung. Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026“, beschlossen am 14. März 2026
- SPD Sachsen-Anhalt: „Mit Herz, Haltung und Zuversicht. Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026“.
- FDP Sachsen-Anhalt: „Freiheit hat nur eine Heimat. Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026“.
- Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt: „Nur mit Grün wird Zukunft draus. Programm zur Landtagswahl 2026“, beschlossen am 9. Mai 2026.
- BSW Sachsen-Anhalt: Landtagswahlprogramm 2026.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026, Übersicht der 15 Parteien mit Landesliste.
- Art. 1 GG: Menschenwürde und Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte.
- Art. 3 GG: Gleichheit vor dem Gesetz und Benachteiligungsverbote.
- Art. 21 GG: Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit.
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), beschlossen vom Deutschen Bundestag am 10. Juli 2026.
- § 71 SGB V: Beitragssatzstabilität und Veränderungsrate.
- § 125 SGB V: Verträge zur Heilmittelversorgung.
- § 125a SGB V: Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung.
- Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Rechtsextremismus, Einstufung des AfD-Landesverbandes.
- Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2025.