Veröffentlicht am 11.09.2026
Gesundheitsdaten - und dazu zählt bereits die Tatsache, dass eine Person überhaupt Ergotherapie erhält - gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten, die entsprechend in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den besonders zu schützenden Daten zählen.
Insofern unterliegen Sie mit Ihrer ergotherapeutischen Tätigkeit grundsätzlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Hierbei sind zwei Kategorien von Datenverarbeitungen zu unterscheiden. Die Details finden unsere selbständigen Mitglieder in unserer neuen