Veröffentlicht am 17.09.2026
Aktualisiert am 25.09.2026
Uns erreichen vermehrt Meldungen über nicht fristgerechte Rechnungsbegleichung einiger BG-/DGUV-Kostenträger.
Das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel lautet: unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Rechnungseingang. Sofern diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist der Kostenträger verpflichtet, die Praxis zumindest zu informieren.
Unsere Mitglieder informieren wir über die Rückmeldung der DGUV sowie entsprechende Handlungsempfehlungen und Kontaktdaten.
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