Veröffentlicht am 18.09.2026
BG-/DGUV-Langzeitverordnungen müssen VOR Behandlungsbeginn genehmigt worden sein.
Das bringt zwei Herausforderungen mit sich:
- Kann die erforderliche Therapie zeitnah begonnen werden?
- Kann die formale Beginnfrist eingehalten werden?
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