Veröffentlicht am 27.10.2026
Standard- und Basistarif sind brancheneinheitliche Sozialtarife der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie sollen Privatversicherten unter bestimmten Voraussetzungen einen bezahlbaren Versicherungsschutz mit einem Leistungsumfang ermöglichen, der sich an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert.
Ergotherapie ist seit dem 1. Juli 2021 ausdrücklich Bestandteil des Leistungsspektrums im Standardtarif der privaten Krankenversicherung. Bis dahin war Ergotherapie – anders als im Basistarif – nicht als erstattungsfähiges Heilmittel im Standardtarif vorgesehen. Wir hatten dazu bereits im Jahr 2010 die Aufsichtsbehörde BAFIN angeschrieben, offensichtlich mit - wenn auch spätem - Erfolg.
Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied: Während für die Erstattung im Standardtarif ein eigenes Heilmittelverzeichnis mit Erstattungshöchstbeträgen gilt, orientiert sich die Erstattung im Basistarif seit 2021 unmittelbar an den jeweils aktuellen Regelungen und Vergütungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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