Veröffentlicht am 04.11.2026

Ein Gesetz mit vielen offenen Fragen
Auf ein neues Berufsgesetz wartet die Physiotherapie seit 2019. Damals hatten bundesweite Proteste der Therapeut*innen den Anstoß gegeben, kurz darauf legte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier vor. Seit dem 26. Oktober 2026 liegt nun der Referentenentwurf für das Physiotherapieberufereformgesetz vor. Kevin Gensch und Volker Brünger haben ihn gemeinsam durchgearbeitet, und je länger das Gespräch dauert, desto mehr Lücken fallen ihnen auf.
Endlich schulgeldfrei, doch wer zahlt?
Volker Brünger freut sich, dass das Schulgeld nun bundesweit per Gesetz abgeschafft werden soll. Bisher hingen Auszubildende an Übergangsregelungen der Länder, die jederzeit hätten auslaufen können. Auch die verpflichtende Ausbildungsvergütung hält er für einen großen Fortschritt, für den die Verbände lange gekämpft haben.
Bei der Frage nach dem Geld wird er allerdings deutlich. Für die ambulante Ausbildung sollen die Berufsverbände Pauschalen mit der GKV aushandeln, und zwar unter dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Wie zäh solche Verhandlungen sind, weiß die Ergotherapie aus eigener Erfahrung: Volker Brünger kann sich an keine Einigung erinnern, die dort ohne Schiedsstelle zustande kam. Der vdek rechnet mit rund 260 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr, eine Gegenfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen. „Der Bund macht sich hier wieder einen schlanken Fuß“, sagt Volker Brünger. Auch kleine Praxen dürften es schwer haben, denn sie sollen für die praktische Ausbildung eigene Praxisanleitende qualifizieren müssen.
Direktzugang mit Verspätung
Neu ist die selbstständige heilkundliche Tätigkeit. Sie soll allerdings künftigen Bachelor-Absolvent*innen vorbehalten bleiben, die nur etwa 10 bis 20 Prozent eines Jahrgangs ausmachen sollen. Volker Brünger hält das für zu kurz gedacht. Weil die ärztliche Versorgung schon heute zum Flaschenhals wird, bräuchte es den direkten Zugang jetzt und in der Fläche. Bis genug akademisch ausgebildete Physiotherapeut*innen im Beruf sind, könnte der Höhepunkt des demografischen Wandels bereits hinter uns liegen.
Kevin Gensch denkt den Gedanken weiter. Dürften Bachelor-Absolvent*innen nach ihrer Befundung Behandlungen an Kolleg*innen delegieren, ließen sich deutlich mehr Menschen versorgen. Genau das regelt der Entwurf aber nicht.
Die Ergotherapie muss warten
Für die Ergotherapie wird es heikel. Sie soll „zeitnah“ folgen, einen Zeitplan gibt es nicht. Kevin Gensch erzählt, dass er sich einst gegen die Physiotherapie entschieden hat, weil die Ausbildung Geld kostete. Künftig könnte es genau andersherum laufen: Wer zwischen beiden Berufen schwankt, bekommt in der Physiotherapie eine Vergütung und muss in der Ergotherapie vorerst ohne auskommen. Volker Brünger rät außerdem, die Kompetenzbeschreibungen genau zu lesen. Spricht der Entwurf etwa vom Bewegungshandeln, berührt das Felder, die eigentlich zur Ergotherapie gehören.
Noch ist nichts entschieden, denn bisher liegt nur ein Referentenentwurf vor.
Folge auf YouTube ansehen: Neues Physio-Gesetz – Das steht im Referentenentwurf und das fehlt
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