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Veröffentlicht am 26.09.2013
In der Umfrage gaben 37 % der Befragten an, zwei Wochen nach Abschluss der stationären Rehabilitation noch keine Heilmittelverordnung eines Arztes bekommen zu haben.
Dabei gehören Heilmittelanwendungen zur Grundversorgung von Schlaganfallpatienten.
Unzureichend rehabilitierte Patienten verursachen Folgekosten durch erhöhten Arbeitsausfall und Pflegekosten.
Der BED e.V. empfiehlt daher in dem Zusammenhang den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Schlaganfall gänzlich als Praxisbesonderheit aufzunehmen und dies nicht auf ein Jahr nach dem Akutereignis zu beschränken. Solange die Verordnung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssten so Mediziner keine Regresse auf Grund von ausgestellten Heilmittelverordnungen im Bereich Schlaganfall fürchten.
Zum Artikel der Deutschen Schlaganfallhilfe geht es hier:
Umfrage zur ambulanten Schlaganfall-Rehabilitation: Zu spät - zu wenig - zu unspezifischDas Umfrageergebnis können Sie folgend einsehen:
Umfrageergebnis zur ambulanten Schlaganfall-Rehabilitation