Ausbildung/Weiterbildung

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Ausbildung/Weiterbildung.
Veröffentlicht am 02.09.2005

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO) in der Fassung vom 14.10.2004 (SVBl. LSA S. 353)
Veröffentlicht am 02.09.2005

Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 20.07.2004 (GVBl. LSA S. 412)
Fundstelle: 2004 (GVBl.LSA. S. 412)
Veröffentlicht am 02.09.2005

Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS-VO) vom 24.07.2000 (Nds. MBl. S. 367), zuletzt geändert am 21.07.2004 (Nds. MBl. S. 483)
Veröffentlicht am 02.09.2005

Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 24.07.2000 (Nds. GVBl. S. 178), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 20.07.2004 (Nds. GVBl. S. 256)
Veröffentlicht am 31.08.2005

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Ergotherapie will kranken, unfallgeschädigten und körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen helfen, ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dazu erarbeiten Ergotherapeuten und -therapeutinnen individuelle Behandlungspläne, die z.B. körperliche Übungen, (kunst-)handwerkliches Arbeiten, Rollenspiele oder Musiktherapie beinhalten. Durch gezielte Förderung und Forderung der Patienten sollen Beeinträchtigungen gemindert oder im Idealfall überwunden werden. Wo dies nicht möglich ist, kann auch das Trainieren mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Prothesen, Rollstühlen oder Punktschrift-Tastaturen zu den Aufgaben der Ergotherapie gehören.
Veröffentlicht am 24.08.2005

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I S. 1731), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005)
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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