Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 07.04.2017 - Aktualisiert am 11.05.2017
Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).
Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.
Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.
Veröffentlicht am 08.05.2017
Die Sozialwahl steht vor der Tür.
Derzeit versuchen einige "Listenträger" eine Einheitsrentenversicherung für Alle durchzusetzen und dies nett durch Rentengerechtigkeit für Alle oder ähnliche Phrasen zu verpacken.
Eine Einheitsrentenversicherung würde bedeuten, dass auch alle Selbstständigen Ergotherapeuten dauerhaft ohne die bislang üblichen Ausstiegsmöglichkeiten in die Rentenversicherung einzahlen müssten und es für sie sodann keine Chance mehr gäbe, für die eigene Altersvorsorge selbst vorzusorgen.
Veröffentlicht am 08.05.2017
Am 16.02.2017 wurde wie erwartet durch den Deutschen Bundestag das HHVG beschlossen, welches seit April nach dem 2. Durchgang im Bundesrat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
Kurz vor Toreschluss, wurde noch eine entscheidende Änderung in das Gesetz eingebracht und unter Absatz 1 Punkt 5 in den § 125 SGB V "Rahmenempfehlungen und Verträge" integriert.
Es handelt sich um die Vorgabe, die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen.
Veröffentlicht am 02.05.2017
Die beiden aktuellen Berichte zum Landesprojekt "Branchenmonitoring und Ausbildungsbedarf Gesundheitsfachberufe" in Rheinland-Pfalz - an denen der BED e.V. mitgewirkt hat - sind veröffentlicht.
Nicht überraschend ist das Ergebnis des Monitorings:
Die Nachfrage nach Ergotherapeuten ist größer als das zur Verfügung stehende Angebot.
Werden keine geeigneten (politischen) Maßnahmen ergriffen, wird die Schere zwischen Bedarf an Ergotherapeuten und dem tatsächlich vorhandenen ergotherapeutischen Fachkräfteangebot zukünftig noch weiter auseinander gehen.
Veröffentlicht am 29.03.2017
Informationen für Mitglieder
Veröffentlicht am 29.03.2017
Das zentrale adhs-netz ist ein bundesweites Netzwerk zur Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), dem auch der BED e.V. angehört.
Das zentrale adhs-netz richtet sich sowohl an Experten als auch an Betroffene, ihre Angehörigen und Bezugspersonen. Es informiert außerdem die Öffentlichkeit über ADHS.
Der Tätigkeitsbericht des Netzwerkes für 2016 wurde nun zusammen mit der Stellungnahme des BED e.V. veröffentlicht.
Veröffentlicht am 27.03.2017
Liebe Ergotherapeuten,
folgend finden Sie Impressionen zur Therapiemesse 2017 in Leipzig.
Veröffentlicht am 10.03.2017
Wir fordern:
=> leistungsgerechte Vergütung,
=> Entbürokratisierung
=> Abschaffung der Richtgrößen
=> Mitbestimmungsrecht im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
=> attraktive Ausbildungsbedingungen
Nach den sehr erfolgreichen Veranstaltungen in Leipzig, Essen, Kiel und München findet die nächste Demonstration zu diesem Thema am 24. Juni 2017 in Berlin statt.
Veröffentlicht am 17.02.2017 - Aktualisiert am 09.03.2017
Auch das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat nun am 31. Januar 2017 ein Urteil (7 A 3879/16) zugunsten eines Ergotherapeuten gefällt.
Der Sachverhalt (vergleichbar mit vielen anderen Fällen im gesamten Bundesgebiet):
Ein Ergotherapeut stellte bei seinem Gesundheitsamt einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage für den Bereich der Ergotherapie. Er ist ausgebildeter Ergotherapeut und hatte eine zusätzliche Fortbildung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis absolviert. Das Gesundheitsamt lehnte den Antrag grundsätzlich ab mit der Begründung, dass einerseits die niedersächsischen Richtlinien keine auf den Bereich Ergotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis vorsähen und zudem die Ergotherapie nicht hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar sei.
Veröffentlicht am 01.03.2017
Die Zusammenfassung der Beiträge zur 5. Gesundheitswirtschaftskonferenz - an der der BED e.V. einmal mehr teilnahm - wurde jüngst veröffentlicht.
Leider haben es die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Stroppe zum Heilmittelbereich nicht in die Zusammenfassung geschafft.
Er sagte auf der Konferenz, dass die Heilmittelerbringer bereits seit langem und generell unterbezahlt seien. Ein Zustand der schon per se zu ändern sei und die Weichen über das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz dafür gestellt werden.