Ihre Stimme zählt! Pro oder Contra zur Verkammerung der Therapieberufe

Prolog: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Rheinland-Pfalz wünscht die Errichtung einer Landeskammer für Pflege- und Therapieberufe.
Am Ende des Sondierungsgespräches wurde deutlich, dass Ministerin Malu Dreyer die Einrichtung der Kammer durchsetzen will.

Sie hofft dabei auf die Zustimmung der betroffenen Therapieberufe.
Die Verkammerung lehnten bei der ersten Befragung folgende Berufsverbände der Heilmittelerbringer ab:
DBL, BED, DVE, VPT, IFK, VDB, DPV, ZFD

Lediglich der ZVK befürwortet die Verkammerung.

Als Begründung zur Verkammerung wurde vom Ministerium die dadurch vermeintlich bessere interdisziplinäre Gesundheitsversorgung genannt und eine damit einhergehende bessere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz.
Das Ministerium geht davon aus, dass andere Länder auf Grund des rheinland-pfälzischen Vorstoßes nachziehen werden oder müssen.
Es wurde angedeutet, dass mit einigen anderen Bundesländern bereits Gespräche dazu gelaufen seien.
Die Gesundheitsministerien aller weiteren Bundesländer wurden vom BED e.V. zum aktuellen Stand angefragt. Eine Antwort steht noch aus.

Die Nachfrage des BED ob man Alternativen statt einer Verkammerung sähe für eine besser interdisziplinäre Zusammenarbeit wurde vom Ministerium verneint.

Um zu einer demokratischen Entscheidung im Sinne aller Heilmittelerbringer zu gelangen, da schließlich maßgebliche Veränderungen für die Heilmittelberufe mit einer Verkammerung einhergehen, rufen wir alle Heilmittelerbringer auf, Ihre Stimme für oder gegen eine Verkammerung abzugeben!

Die Vorteile einer Verkammerung: 1
  • Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäß durchgeführten Therapien
  • Kenntnis über die genaue Anzahl der jeweiligen Angehörigen der Therapieberufe
  • Therapiestatistik
  • Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
  • Förderung und Anerkennung der beruflichen Aus- Fort- und Weiterbildung (Schaffung eines einheitlichen Standards)
  • Ausgabe und Verwaltung der elektronischen Heilberufsausweise (§ 291 a SGB V)
  • Stellungnahmen und Erstellung von Gutachten durch die Kammer
  • Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen Berufsgruppen
Die Nachteile einer Verkammerung: 1
  • Zwangsmitgliedschaft und damit Zwangsbeitrag für jeden Heilmittelerbringer
  • Die Einflußnahme der Kammer ist begrenzt, weil die Berufsgesetze (Bsp. Ergotherapeuten- oder Physiotherapeutengesetz) sowie die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen bereits die Handlungsgrenzen einer Kammer darstellen
  • Kammern erfüllen lediglich die Aufgaben, die ihnen von der Poltik übertragen wurden
  • Abhängigkeit von der Politik
  • Kammern können ihre eigenen Kompetenzen nicht erweitern
  • Kammern haben nur Auswirkung in den jeweiligen Bundesländern, wodurch Unterschiede in den Ländern vorprogrammiert sind
  • Die Gewerkschaft verdi steht einer Verkammerung kritisch gegenüber:
    Wozu eine Pflegekammer? Eine kritische Auseinandersetzung

Hier können Sie Ihre Stimme abgeben:

Die Umfrage zum Thema Verkammerung der Therapieberufe ist bereits beendet.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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