Veröffentlicht am 31.03.2026

Nach dem ergebnislos beendeten Verhandlungstermin vom 27.03.2026 hat der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V. die Schiedsstelle über die eingetretene Verfahrenslage informiert.
Aus Sicht des BED ist die Verhandlungslage festgefahren und schiedsreif. Hintergrund ist insbesondere, dass der GKV-Spitzenverband die bislang zugrunde gelegte methodische Systematik verlassen hat. Maßgeblich war aus Sicht der Leistungserbringerseite die periodisierte Jahresbetrachtung des Kostenjahres 2025, also die Frage, welches Kostenniveau das Jahr 2025 tatsächlich geprägt hat. Der GKV-Spitzenverband hat demgegenüber eine andere Ausgangsfrage zugrunde gelegt, die das Kostenniveau vernachlässigt. Damit wurde von der bisherigen methodischen Grundlage abgewichen.
Ein neues Angebot, neue Verhandlungstermine oder eine belastbare Perspektive für eine offene Fortsetzung der Verhandlungen wurden bislang nicht benannt. Auch eine nur unter der Voraussetzung eröffnete Gesprächsperspektive, dass die Leistungserbringerseite die neue Berechnungsmethodik übernimmt, stellt aus Sicht des BED keinen realen Verhandlungsspielraum dar.
Hinzu kommt, dass der GKV-Spitzenverband auf weitere Forderungen der Leistungserbringerseite nicht eingegangen ist. Dies betrifft insbesondere die Gleichstellung der Hausbesuchspauschale bei Behandlungen in der Tagespflege, die Berücksichtigung der (gestiegenen) Kosten für die telemedizinische Leistungserbringung, sowie die Einbeziehung bereits bekannter Tarifanpassungen im Jahr 2026. Auch die verkürzte Laufzeit des vorangegangenen Jahres und damit die preisliche Wirkdauer der Preisanpassung sind mit weiteren 1,97% neben den 4,55% zu berücksichtigen.
Aus Sicht des BED bleibt damit faktisch nur die Befassung der Schiedsstelle, damit das Verfahren in der Sache weitergeführt werden kann. Wir halten Sie über die folgenden Ereignisse auf dem Laufenden.