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Veröffentlicht am 22.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Manchmal fordern Krankenkassen von therapeutischen Praxen Informationen über behandelte Patienten. [...]
Veröffentlicht am 22.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Anlässlich der Anfrage einer Therapeutin, welche gesehen hatte, dass von einer Sprechstundenhilfe eine Arztunterschrift auf eine Heilmittelverordnung gestempelt wurde, [...]
Veröffentlicht am 15.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Thema Datenschutz ist in Zeiten stetiger Digitalisierung vor allem im Gesundheitswesen von besonderer Bedeutung, da wir es mit besonders sensiblen Informationen zu tun haben.
Neben dem bereits jetzt geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt auf europäischer Ebene im Mai 2018 automatisch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, welche für alle Unternehmen auch in Deutschland unmittelbar gilt. Vorgeschrieben ist darin das Erstellen und Führen eines Verfahrensverzeichnisses, in welchem festgehalten wird, wer mit welchen Daten für welchen Zweck zu tun hat, wann die Daten wieder gelöscht werden und was geschieht, wenn Daten abhanden kommen sollten oder Unbefugte Zugriff haben/hatten.
Der BED erarbeitet hierfür derzeit eine Vorlage, welche speziell auf ergotherapeutische Praxen zugeschnitten ist, damit der Verwaltungsaufwand für Sie möglichst gering ausfällt. Des Weiteren werden wir Ihnen demnächst einen Kooperationspartner für die Unterstützung in diesem Bereich vorstellen, der Sie kompetent und mit entsprechendem technischen Sachverstand hierbei unterstützen kann.
Veröffentlicht am 13.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Amputee Coalition (of America) veranstaltet seit Jahren erfolgreich Jugendcamps für Kinder mit Amputationen und Gliedmaßenfehlbildungen, seit 2015 gibt es diese einmaligen Jugendcamps auch in Deutschland. Der BMAB richtet vom 1. bis 8. August 2018 für 70 Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren das 4. Jugendcamp aus. Der Stützpunkt des Jugendcamps liegt nördlich von Hannover in Gailhof/Wedemark.
Die Teilnahme am Jugendcamp ist kostenfrei. Lediglich die Fahrtkosten zu den deutschlandweiten Sammelpunkten und 20 Euro Taschengeld müssen selbst finanziert werden.
Informieren Sie Ihre betroffenen Patienten und Angehörigen über dieses Angebot.
Veröffentlicht am 08.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aufgrund vermehrter Absetzungen empfehlen wir ausdrücklich, eine Verordnung nicht später als 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum zu beginnen.
Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, sind Sie bei den Gesetzlichen Kassen auf der sicheren Seite. Wenn die Verordnung später als 14 Tage und gleichzeitig noch innerhalb von 28 Tagen angefangen werden soll, ist folgendes notwendig:
- Rücksprache mit dem Arzt
- Begründung (z.B. Krankheit, Abarbeiten vorige Verordnung o.ä.)
Veröffentlicht am 05.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.11.2017 können in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland die neuen Preise der AOK, IKK, BKK und Knappschaft abgerechnet werden. Eine weitere Erhöhungsstufe tritt jeweils zum 01.04.2018 in Kraft.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für die Preisliste der Primärkassen Rheinland-Pfalz lautet: 26 09 000
Das Tarifkennzeichen für die Preisliste der Primärkassen Saarland lautet: 26 10 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Veröffentlicht am 01.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das im Oktober 2017 erschienene Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie verweist in Kapitel 5 Therapeutische Verfahren im Unterpunkt 5.3.5 Ergotherapie auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ergotherapeutischer Behandlungsmethoden in diesem medizinischen Bereich.
Verweisen Sie gerne im Kontakt mit Ärzten, speziell Orthopäden und Unfallchirurgen, aber auch Patienten auf diese Empfehlungen im Weißbuch, um das Leistungsspektrum der Ergotherapie in diesem Bereich zu verdeutlichen.
Veröffentlicht am 01.12.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK plus versandte im Oktober ein Informationsschreiben, in welchem die Zusammenlegung der Abrechnungen für Sachsen und Thüringen ab dem 1. November angekündigt wurde. Da in der Stammdatendatei diese Änderung jedoch derzeit noch nicht hinterlegt ist, teilte Herr Thimon von der AOK auf unsere Nachfrage telefonisch mit, dass die Umstellung technisch noch nicht komplett vollzogen sei und daher die Abrechnungen wie bisher ebenfalls noch möglich sei. Die Änderung sei nun zum 1.1.18 geplant.
Die AOK plus wird die betroffenen Praxen zeitnah noch einmal schriftlich informieren.
Veröffentlicht am 16.11.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.11.2017 können die neuen Preise der AOK Plus für Sachsen und Thüringen abgerechnet werden. Eine weitere Erhöhungsstufe tritt zum 01.05.2018 in Kraft.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preisliste lautet:
- AOK Plus für Sachsen: 26 13 000
- AOK Plus für Thüringen: 26 16 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
lle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 10.11.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bereits in diesem Jahr wurde das Mutterschutzgesetz überarbeitet (siehe: Gute Nachrichten für selbstständige Frauen mit Kinderwunsch: Erweiterung des Mutterschutzes für Selbstständige). Zum 1.1.18 treten weitere Änderungen in Kraft.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt dazu:
"... Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
...
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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