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Veröffentlicht am 23.06.2022
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch, den 22.06.2022 festgestellt, dass von den kommunalen Gesundheitsbehörden die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mit der Androhung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann (Az.: 14 ME 258/22).
Die Behörden können lediglich ein Tätigkeitsverbot aussprechen, da laut Gesetz keine tatsächliche Impfpflicht besteht.
Veröffentlicht am 03.12.2012
- Aktualisiert am 12.12.2013
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Denken Sie daran, dass die Zuzahlungsbefreiungen stets nur bis zum Jahreswechsel Gültigkeit besitzen.
Lassen Sie sich daher ab dem 01.01.14 wieder sämtliche Befreiungsbescheinigungen zur Kopie in die Patientenakte vorlegen und achten Sie auf das dort angegebene Befristungsdatum.
Veröffentlicht am 03.03.2022
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details des Zuzahlungseinzuges (Höhe, Zeitraum, Befreiung, Besonderheiten, ...)
Veröffentlicht am 04.06.2012
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der GKV-Spitzenverband stellte am 22.05.12 die Ergebnisse seiner Studie "Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch Zuweisung gegen Entgelt" vor.
Das wesentliche Ergebnis der empirischen Studie ist die Selbsteinschätzung von niedergelassenen Ärzten, leitenden Mitarbeitern stationärer Einrichtungen und von nichtärztlichen Leistungserbringern, dass Patientenzuweisungen gegen Entgelt und andere wirtschaftliche Vorteile im deutschen Gesundheitswesen keine Einzelfälle, sondern eine verbreitete Praxis sind.
Veröffentlicht am 18.08.2023
Aufgrund von Nachfragen, für welche wir uns ausdrücklich bedanken, stellen wir hiermit klar, dass es aus technischen Gründen mittlerweile zwei unterschiedliche Absenderadressen für Mails des BED e.V. gibt:
...@bed-ev.de
...@news.bed-ev.de
Veröffentlicht am 11.09.2020
- Aktualisiert am 30.09.2020
Aktualisierung 30.9.2020: Beachten Sie bitte die tatsächlich veröffentlichten Sonderregelungen
– anlässlich der Verzögerung des In Kraft-Tretens der bundeseinheitlichen Rahmenverträge – auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie –
Grundsätzlich zeigten sich die Krankenkassen bei den einzelnen Maßnahmen sehr kompromissbereit. Das ist insoweit jedoch nicht überraschend, da der Gesetzgeber den GKV-SV zu dieser Maßnahme auch angehalten hat.
Alle folgend benannten Maßnahmen unterliegen dennoch dem Vorbehalt, da der GKV-SV sich dazu noch einmal abstimmt.
Veröffentlicht am 01.03.2019
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Eine gute Zusammenfassung zur Veranstaltung in Karlsruhe am vergangenen 22.02.2019 ist im Blog des Therapeutenstammtisch Remchingen zu finden.
Veröffentlicht am 01.03.2017
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Die Zusammenfassung der Beiträge zur 5. Gesundheitswirtschaftskonferenz - an der der BED e.V. einmal mehr teilnahm - wurde jüngst veröffentlicht.
Leider haben es die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Stroppe zum Heilmittelbereich nicht in die Zusammenfassung geschafft.
Er sagte auf der Konferenz, dass die Heilmittelerbringer bereits seit langem und generell unterbezahlt seien. Ein Zustand der schon per se zu ändern sei und die Weichen über das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz dafür gestellt werden.
Veröffentlicht am 10.05.2012
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
1.471 Arztpraxen erhalten die Einleitung eines Regressverfahrens im Heilmittelbereich
Der BED e.V. hat deshalb aus aktuellem Anlass den Vorsitzenden der KV Niedersachsen Herrn Barjenbruch angeschrieben, sowie den Landtag in Niedersachsen alarmiert und zur Handlung aufgefordert.
Veröffentlicht am 26.07.2021
Sie sagt: „Gute Gesundheitsversorgung braucht gute Vergütung!
Was bei den aktuellen Vergütungsverhandlungen geschieht ist eine Farce. Dabei ist es mehr als überfällig, dass die wichtige Rolle der Heilmittelerbringer:innen im Gesundheitswesen sich auch in der Vergütung der Heilmittelerbringer*innen niederschlägt!
„Sie muss ausreichend sein, um den Lebensunterhalt – auch mit Familie – davon bestreiten zu können, fürs Alter vorzusorgen und die Angestellten tariflich zu bezahlen. Das muss für angestellte UND für selbstständige Heilmittelerbringer*innen endlich gelten. Denn ohne angemessene Vergütung ist die Versorgung in Gefahr. Es braucht jetzt dringend eine Lösung."