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Veröffentlicht am 14.07.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Zulassung der Krankenkassenverbände ist an die jeweilige fachliche Leitung sowie die entsprechenden Räume inkl. Grundausstattung gebunden. Die fachliche Leitung kann entweder vom Praxisinhaber selbst oder durch eine/n angestellte/n ErgotherapeutIn abgedeckt und darf im Job-Sharing auf maximal zwei ausgebildete ErgotherapeutInnen aufgeteilt werden. Wenn Sie als ErgotherapeutIn eine Zulassung für Ihre eigene Praxis haben, dann sind Sie selbst Ihre eigene fachliche Leitung und müssen nichts weiter unternehmen.
Achten Sie darauf, dass zu jedem Zeitpunkt eine fachliche Leitung bei den Zulassungsstellen gemeldet sein muss und klären Sie bei Ausscheiden und/oder Stundenreduzierung einer (angestellten) fachlichen Leitung unverzüglich die Nachfolge und teilen Sie diese Änderung entsprechend den Zulassungsstellen mit, um die Zulassung nicht zu gefährden.
Veröffentlicht am 11.07.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Mit folgenden Kassen wurden neue Vergütungspreise vereinbart:
LKK bundesweit: gültig für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.09.2017
AOK, IKK, BKK und Knappschaft Niedersachsen: gültig für alle Behandlungen, die ab dem 01.07.2017 ausgeführt werden
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 07.07.2017
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird auch als "Kleiner Gesetzgeber" bezeichnet, da er im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung weitreichende Befugnisse für Vorgaben im gesetzlichen Gesundheitswesen hat. Der BED moniert seit langem gemeinsam mit anderen Heilmittelverbänden, dass die Heilmittelerbringer im G-BA nicht stimmberechtigt vertreten sind, obwohl dort alle Vorgaben für die tägliche Leistungserbringung fest gelegt werden. Für eine Ausgewogenheit der Interessen sollen laut Gesetz der unparteiische Vorsitzende sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder sorgen.
Das erste Mal in der Geschichte hat nun der Bundesgesundheitsausschuss der Ernennung der durch den G-BA vorgeschlagenen Unparteiischen für die nächste Amtszeit widersprochen.
Veröffentlicht am 07.07.2017
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Wie berichtet hatte der BED e.V. erfolgreich gerichtlich durchsetzen können, dass die willkürliche Zulassungsverweigerung für eine Praxis nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall hatten die Primärkassen in Hessen die Zulassung verweigert, weil nicht alle Therapieräume mindestens 12qm umfassten. Da diese Vorgabe über die in den Zulassungsempfehlungen enthaltenen Anforderungen hinaus geht, war die Zulassungsverweigerung nicht statthaft. Es gilt vielmehr, dass jede Praxis, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung hat.
Mit der Verweigerung der Zulassung entgingen der Praxisinhaberin Einnahmen, weil Versicherte der Primärkassen nicht behandelt werden konnten. Diesbezüglich hatte unser Mitglied mit Unterstützung des BED parallel eine Schadenersatzklage angestrengt.
Veröffentlicht am 30.06.2017
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Die Zulassungsvoraussetzungen für therapeutische Praxen sind umfangreich, teilweise unlogisch und führen immer wieder zu Missverständnissen.
Kürzlich kontaktierte uns eine Praxis während bereits begonnener Umbaumaßnahmen. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Umbau zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hätte, da anschließend deutlich weniger Therapien gleichzeitig in der Praxis möglich gewesen wären. Gerade in Bezug auf die zulässige Anzahl der gleichzeitigen Behandlungen in der Praxis kollidieren häufig die Vorstellungen und Wünsche mit den gegebenen Vorschriften.
Veröffentlicht am 30.06.2017
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Hiermit möchten wir Sie auf die kommenden Veranstaltungen unseres Kooperationspartners Trauma Hilfe Zentrums München e.V. aufmerksam machen.
Als Mitglied des BED e.V. erhalten Sie 10 % Nachlass auf die Teilnahmegebühr.
Veröffentlicht am 23.06.2017
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In unserer Serie der erfolgreichen Widersprüche berichten wir Ihnen heute:
Eine nachträglich eingereichte Begründung für eine Behandlungsunterbrechung über 14 Tage wurde in zwei Fällen nach Intervention durch unseren Rechtsanwalt doch noch anerkannt. || Die Überschreitung der 12-Wochen-Frist wurde auf unsere Empfehlung durch nachträgliche Einreichung der Begründungen für die jeweiligen Unterbrechungen (auch unter 14 Tage) ebenfalls anerkannt. || Bei einer Ersatzkasse wurde noch im Jahr 2016 eine begründete Unterbrechung von 31 Tagen nachträglich anerkannt. Achtung: Im neuen Rahmenvertrag ab 1.1.2017 ist die Unterbrechung auf 28 Tage beschränkt! || Bei Kassenwechsel während laufender Behandlung wurde nachträglich nach Handlungsempfehlungen durch den BED doch die gesamte Leistung vergütet. || ...
Veröffentlicht am 23.06.2017
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Hiermit möchten wir Sie auf zwei Veranstaltungen unseres Kooperationspartners Sabine Berndt aufmerksam machen, welche Sie gerne an Ihre Patienten und Familien weiterleiten können.
LOVT FÖRDER- UND OUTDOOR CAMP, im Monatafon, 08. - 14. Oktober 2017
LOVT-SKI-CAMP 2018, für Familien mit Down-Syndrom Kindern, 03. bis 10. Februar 2018 in Nesselwang/Allgäu
Veröffentlicht am 20.06.2017
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Für alle Behandlungen, die ab dem 01.06.2017 aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ausgeführt werden, gelten die neuen Preise der AOK sowie der BKK, IKK und Knappschaft Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die weiteren Preisstufen zu den folgenden Terminen, welche Ihnen in der Liste ersichtlich sind:
AOK: 01.11.2017 und 01.01.2018
BKK, IKK und Knappschaft: 01.01.2018
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 16.06.2017
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