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Veröffentlicht am 23.12.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wie mehrfach angekündigt sind Ärzte ab Januar 2017 verpflichtet, für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen eine entsprechend zertifizierte Arztsoftware zu verwenden, welche dafür sorgen soll, dass Formfehler künftig vermieden werden. Für die verpflichtende Verwendung einer solch zertifizierten Software haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nun auf eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2017 geeinigt.
Für Sie als Heilmittelerbringer bedeutet dies, dass auch im ersten Quartal weiterhin fehlerhafte Verordnungen vorgelegt werden können.
Veröffentlicht am 16.12.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Es gibt vor allem für Ärzte relevante Neuerungen ab 01. Januar 2017 im Bereich der Heilmittelverordnungen. Wir berichteten darüber bereits ausführlich in unseren Artikeln Ab 1.1.2017: Neue Verordnungsvordrucke und Besondere Verordnungsbedarfe und Langfristige Genehmigung in Heilmittelrichtlinie konkretisiert - gültig ab 2017., welche Sie gerne an Ihre verordnenden Ärzte weiter geben können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun zu diesem Thema ebenfalls eine Praxisinformation heraus gegeben.
Veröffentlicht am 16.12.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Besuchen Sie uns auf der Therapiemesse Leipzig, dem bedeutendsten nationalen Branchentreff vom 16.-18. März 2017.
Für Ihre kostenfreien Tagestickets senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@bed-ev.de mit dem Betreff "Therapiemesse". Gerne lassen wir Ihnen dann zwei Ticketcodes zukommen, welche Sie im Online-Ticketshop einlösen können. Sollten Sie weniger oder mehr als zwei Tickets benötigen, teilen Sie uns dies bitte einfach in Ihrer E-Mail mit, damit wir Ihnen die gewünschte Anzahl übermitteln können.
Sie finden uns auf der Messe am Eckstand G26 gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ARNI.
Veröffentlicht am 09.12.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Soeben haben wir vom GKV-Spitzenverband die Zusicherung erhalten, dass für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 30.06.2017 die Verwendung eines alten Formulars noch toleriert wird.
Weisen Sie jedoch am Besten jeden Arzt im ersten Halbjahr 2017 auf die Verwendung der neuen Verordnungsformulare hin, wenn dieser noch ein altes Formular verwendet.
Beachten Sie auch unseren Artikel
Ab 1.1.2017: Neue Verordnungsvordrucke und Besondere Verordnungsbedarfe.
Veröffentlicht am 09.12.2016
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Vor dem Hessischen Landessozialgericht ging es in zweiter Instanz um die Auseinandersetzung eines unserer Mitgliedspraxen mit der Knappschaft als verantwortliche Zulassungsstelle aller Primärkassen in Hessen.
In den Zulassungsempfehlungen heißt es bezogen auf ergotherapeutische Praxen wörtlich:
"Die Praxisräume müssen eine Therapiefläche von mindestens 30 qm aufweisen. Dabei muss die Therapiefläche mindestens in einem Raum 12 qm umfassen. ..."
Die Knappschaft in Hessen forderte davon abweichend jedoch, dass jeder Therapieraum mindestens 12 qm groß sein müsse und verweigerte entsprechend die Zulassung bei einer Praxis, die diese Vorgabe nicht erfüllt. Unser Mitglied ließ dies aber nicht widerspruchslos mit sich geschehen und klagte mit Unterstützung des BED.
Veröffentlicht am 09.12.2016
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Bezüglich einiger Behandlungsarten und deren Abrechnung gibt es zwischen den einzelnen Kassenarten und in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Dies ist z.B. bei der psychisch-funktionellen Behandlung als Belastungserprobung der Fall. Wenn Sie eine Verordnung mit Belastungserprobung bekommen, kontrollieren Sie daher zunächst bei welcher Kasse der Patient versichert ist und welche Regelungen diesbezüglich dann in Ihrem Bundesland (Praxissitz) gelten. Die Einzelheiten können Sie unserem Stichwort Belastungserprobung entnehmen.
Veröffentlicht am 09.12.2016
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Wo gearbeitet wird, passieren manchmal auch Fehler. Das ist menschlich und in den meisten Fällen nicht dramatisch.
So hatte ein Arzt versehentlich einen falschen Indikationsschlüssel, nämlich EX2 aus dem Bereich Physiotherapie, auf einer ergotherapeutischen Verordnung notiert und die behandelnde Therapeutin diesen Formfehler übersehen.
Nach Absetzung durch die Kasse empfahlen wir der Therapeutin den Indikationsschlüssel durch den Arzt korrigieren zu lassen und die Verordnung erneut zur Abrechnung einzureichen. Die Vergütung wurde mittlerweile gezahlt.
Veröffentlicht am 07.12.2016
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner, das ASB-Bildungszentrum in Leipzig, vor.
Der ASB Regionalverband Leipzig e.V. bietet erstmalig in Kooperation mit dem Bundesverband Gedächtnistraining e.V. die Ausbildung zum Gedächtnistrainer an. Ausgebildete Gedächtnistrainer sind befähigt mit Menschen jeden Alters und mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit eigenverantwortlich und qualifiziert Gedächtnistrainingskurse durchzuführen. Besonders in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit, im Bereich der Lernförderung bei Kindern und Jugendlichen, in der Ergotherapie sowie Alten- und Krankenpflege, bei Managerseminaren oder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind Gedächtniskurse von großer Bedeutung.
Veröffentlicht am 29.11.2016
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Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen mit einem Verordnungsdatum ab 01.12.2016.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 25.11.2016
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In mehreren Fällen wurden unter Hinweis auf die Überschreitung der 12-Wochen-Frist Absetzungen durchgeführt. Da die Überschreitung jedoch aufgrund begründeter Unterbrechungen entstand, konnte mithilfe des BED e.V. eine nachträgliche Vergütung erreicht werden.
Achten Sie bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls darauf, dass eine Weiterbehandlung über 12 Wochen nach Ausstellungsdatum hinaus nur dann zulässig ist, wenn hierfür begründete Unterbrechungen ausschlaggebend sind. Tragen Sie in diesem Fall die Unterbrechungsbegründungen auch bei weniger als 14 Tagen Unterbrechung ein.