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Veröffentlicht am 30.06.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Zum 1.7.2016 tritt der neue Rahmenvertrag mit der LKK in Kraft, welcher auf der Grundlage der neuen Rahmenempfehlung vereinbart wurde und die entsprechenden Regelungen umsetzt. Die Rahmenempfehlungs-Anlagen 1 (Leistungsbeschreibung), 2 (Fortbildungsverpflichtungen) und 3 (Anforderungen an Verordnungen und Korrekturmöglichkeiten) wurden als Bestandteil des Rahmenvertrages eins zu eins übernommen.
Gleichzeitig wurde eine Preiserhöhung vereinbart. Die neuen Preise gelten bundesweit für alle Verordnungen für LKK-Patienten, die ab dem 1.7.16 ausgestellt werden.
Veröffentlicht am 14.06.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die neuen Preise sind gültig für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2016 erbracht werden.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 14.06.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Fordern Sie gemeinsam mit Ihren KollegInnen Stern TV dazu auf, eine fundierte Berichterstattung zu senden über die unhaltbaren Zustände für HeilmittelerbringerInnen und den damit einhergehenden Gefahren für die Bevölkerung durch zunehmenden Fachkräftemangel.
Eine private Facebook-Gruppe hat dazu aufgerufen, dass Therapeuten und Auszubildende auf Ihre berufliche und schulische Situation aufmerksam machen und will erzwingen, dass Stern TV sich dafür interessiert.
Gerne leiten wir diese Information weiter.
Veröffentlicht am 18.03.2016
- Aktualisiert am 10.06.2016
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen veröffentlichen. Das entschied am Donnerstag den 17.03.16 das Verwaltungsgericht Berlin – geklagt hatte unter Anderem auch mit Unterstützung des BED e.V. – Dr. Albrecht Kloepfer, Inhaber des „Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung“, einer der wichtigsten Berater im Gesundheitswesen in der Hauptstadt.
Kloeper hofft, dass das anstehende Urteil eine weitreichende Bedeutung erlangt, befürchtet aber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Urteil als Einzelfallentscheidung betrachtet.
Veröffentlicht am 10.06.2016
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Erneut versucht jemand mit einer offiziell erscheinenden Aufmachung den jeweiligen Adressaten zu einer Unterschrift zu bewegen, welche Kosten in Höhe von 3x 348,- Euro, also 1044 Euro nach sich ziehen würde. Es handelt sich um Gewerbe-Meldung.de oder Deutschland.Gewerbe-Meldung.de oder z.B. Bruehl.Gewerbe-Meldung.de.
Sehr geschickt wurde das Wort "kostenlos" vor eine Aufzählung der buchbaren Leistungen platziert, sodass der Eindruck entsteht, all dies wäre kostenlos. Bei genauer Betrachtung bezieht sich das kostenlos aber lediglich auf den einen Punkt: "Bildeintrag". Die Eintragung selbst ist hingegen eine teure Angelegenheit. Unterschreiben Sie daher nicht.
Veröffentlicht am 07.06.2016
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Das erwartete Urteil zum Thema räumliche Mindestvoraussetzungen für im Hausbesuch tätige Mitarbeiter ist ergangen und auf der ganzen Linie im Sinne der Heilmittelerbringer ausgefallen!
Der Fall:
Unser Mitglied, zugelassene Ergotherapeutin in eigener Praxis, möchte eine weitere Fachkraft ausschließlich für die Durchführung von Hausbesuchen für 20 Wochenstunden einstellen. Die Zulassungsstelle der AOK Baden-Württemberg verweigert eine entsprechende Zulassungserweiterung unter Hinweis auf die Zulassungsempfehlungen, nach welchen angeblich auch für gar nicht in der Praxis tätige Mitarbeiter ein zusätzlicher Raum vorzuhalten sei.
Veröffentlicht am 07.06.2016
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Unsere Mitgliederbefragung hat ergeben, dass ein Viertel weiterhin die Printversion der Verbandsnachrichten wünschen. Als Begründungen wurden u. a. folgendes angegeben:
Veröffentlicht am 06.06.2016
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Die neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.06.2016 ausgeführt werden.
Unseren selbständigen Mitgliedern steht die Preisliste zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 03.06.2016
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Folgend eine Klarstellung, um Missverständnissen vorzubeugen:
Mit Inkrafttreten der Anlage 3 der neuen Rahmenempfehlung sind zahlreiche Erleichterungen bezüglich der Änderung von fehlerhaft ausgestellten Verordnungen durch den Heilmittelerbringer möglich.
Bezüglich der Verordnungsmenge, also der Anzahl der Einheiten gilt, dass der Heilmittelerbringer selbst darauf achten muss, dass die zulässige Höchstmenge nicht überschritten werden darf. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstmenge ist eine Änderung auf der Verordnung nicht notwendig - der Heilmittelerbringer bricht nach der entsprechenden Anzahl die Behandlung unter einer entsprechenden Begründung auf der Verordnungsrückseite einfach ab und gibt diese zur Abrechnung.
Veröffentlicht am 20.05.2016
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Die BKK Scheufelen verzichtet seit Beginn dieses Jahres auf die Genehmigung einzelner Verordnungen außerhalb des Regelfalles.
Für eine langfristige Genehmigung muss trotzdem ein Genehmigungsantrag gestellt werden.
Die Liste der Kassen bezüglich Genehmigungsverzicht finden Sie immer auf unserer Webseite.