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Veröffentlicht am 18.01.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Was lange währt wird manchmal schlecht. Im Falle einer Absetzung durch die AOK Baden-Württemberg, weil auf einer ansonsten korrekt ausgestellten Ergotherapieverordnung ein falscher Indikationsschlüssel notiert war, hat nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Möglichkeit der Klage in zweiter Instanz endgültig abgewiesen.
Die Verordnung selbst stammt aus dem Jahr 2010. In 2013 hatte die AOK aufgrund der durch den BED e.V. unterstützten Klage erstinstanzlich einen Vergleich angeboten: Die Therapeutin sollte 2/3 der Vergütung erhalten und über die entsprechende Einigung sollte Stillschweigen gewahrt werden.
Veröffentlicht am 18.01.2016
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Erneut hatte eine Kasse, diesmal die Knappschaft, die Zahlung der Zuzahlung an eine unserer Mitgliedspraxen verweigert. Mithilfe unserer Unterstützung wurde das Geld nun doch ausgezahlt.
Melden Sie uns alle Absetzungen, damit wir auch Sie unterstützen können, Ihre Ansprüche den Kassen gegenüber durchzusetzen.
Veröffentlicht am 18.01.2016
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Eines unserer Mitglieder hat uns freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass sich in der Printausgabe unserer letzten Verbandsnachrichten ein Tippfehler eingeschlichen hat.
Veröffentlicht am 05.01.2016
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Derzeit werben zwei Anbieter von Weiterbildungsangeboten mit Abschlüssen als Heilpraktiker auf dem Gebiete der Ergotherapie.
Zudem hat eine weitere Ergotherapeutin ihre Prüfung vor dem Gesundheitsamt in Heilbronn bestanden. Zuvor wurde sie nach langer Diskussion zur Prüfung zugelassen.
Allen Ergotherapeuten mit dem Wunsch einen sektoralen Heilpraktikerabschluss auf dem Gebiete der Ergotherapie zu erwerben wird daher angeraten mit diesen neuen Informationen noch einmal beim örtlichen Gesundheitsamt vorstellig zu werden und die Zulassung zur Prüfung neuerlich zu fordern.
Veröffentlicht am 05.01.2016
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Der neue Heilmittelbericht des wissenschaftlichen Institutes der AOK ist erschienen:
WIdO Heilmittelbericht 2015
Veröffentlicht am 25.11.2015
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Fordern Sie eine angemessene Vergütung therapeutischer Leistungen durch das Ende der Deckelung der Behandlungspreise. Dies ist für Praxisinhaber und angestellte Therapeuten gleichermaßen wichtig! Mobilisieren Sie auch Ihre Patienten, sich für eine Bezahlung der therapeutischen Behandlungen einzusetzen, von denen der Therapeut auch tatsächlich leben kann - sonst steht die alternde Republik demnächst ohne Therapeuten da!
Nur noch bis Montag, 30. November können Sie die Petition an den Deutschen Bundestag unterzeichnen.
Veröffentlicht am 17.11.2015
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Es gab Absetzungen der IKK Nord wegen nicht vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereichter Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Auf Widerspruch unserer Mitglieder argumentierte die IKK Nord, dass die Berufverbände über den neu eingeführten Genehmigungsvorbehalt informiert worden seien und der Praxisinhaber durch diese hätten unterrichtet werden müssen.
Zunächst halten wir fest, dass die IKK Nord den BED e.V. über diese für Ergotherapeuten relevante Änderung nicht informiert hat.
Veröffentlicht am 17.11.2015
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Nehmen Sie sich die Zeit, jede für Sie gültige Vergütungspreisliste im Originalwortlaut, welche Sie stets auf unserer Seite finden, in Ruhe durchzuschauen. Tun Sie dies auch mit jeder neuen Preisliste, welche wir Ihnen jeweils zusenden. Für Sie von hoher Bedeutung sind nicht nur die Preise selbst, sondern auch die jeweiligen Texte zu den einzelnen Positionen und auch die Anmerkungen unter der jeweiligen Tabelle.
Veröffentlicht am 16.11.2015
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Bei der Absetzbarkeit von Kosten für Betriebsveranstaltungen gibt es ab 2015 neue Regelungen.
Veröffentlicht am 16.11.2015
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Die TK hatte die Auszahlung der Zuzahlung an eine unserer Mitgliedspraxen verweigert, obwohl der Patient nachweislich die Zuzahlung nicht geleistet hatte.
Mit unserer Unterstützung ging unser Mitglied in Widerspruch und erhielt (wenn auch mit massiver Verspätung) den Betrag nun ausgezahlt.
Melden Sie uns alle Absetzungen, damit wir auch Sie unterstützen können, Ihre Ansprüche den Kassen gegenüber durchzusetzen.