Veröffentlicht am 10.04.2025
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© Canva/pixabay (Quark-Dose)
Die Forderung nach einer generellen Grundlohnsummenanbindung waberte schon seit einigen Monaten durch die Gänge der Gesundheitspolitik in Berlin. Unser Vorstandsreferent Volker Brünger erläuterte im Interview mit der Plattform physio.de anschaulich, weshalb diese Forderung im Grunde unsinnig ist.
Veröffentlicht am 22.05.2026

Endlich können Sie für die Versorgung und gegen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz organisiert und gemeinsam auf die Straße gehen.
Veröffentlicht am 15.05.2026


Veröffentlicht am 30.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen.
Seit dem 01.01.1989 gibt es bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die entsprechende Verankerung in der Gesetzgebung findet sich im SGB V § 106.
Das Thema ist also nicht neu, sondern altbekannt.
Aktuell ist es jedoch vorwiegend deshalb in aller Munde, da die Ausgaben im Heilmittelbereich, wie im Übrigen in der Vergangenheit auch, steigen.
Seit 4 Jahren wird dieser Sachverhalt jedoch vermehrt als Politikum diverser politischer Parteien als dringende Reformargumentation genutzt, nachdem Beschneidungen der Arztvergütungen als auch Ausgabenkürzungen im Arzneibereich auf zu hohen Widerstand stießen, die auch mit sich auswirkenden volkswirtschaftlichen Drohungen der diversen betroffenen Unternehmen, Konzerne und Institutionen einhergingen.
Zuvor hat sich keiner aus gutem Grunde, für den im Vergleich, sehr kleinen Ausgabenbereich interessiert.
Im Zuge dessen kommt es nun vermehrt zu Prüfungen und neuerdings auch zu Regressen im Heilmittelbereich.
Veröffentlicht am 02.12.2010
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Um rund 21 Millionen stieg der ergotherapeutische Umsatz und beträgt damit insgesamt rund € 303 Millionen im ersten Halbjahr 2010.
Bei all den negativen Meldungen ist das eine erfreuliche Entwicklung.
Hausärzte verordneten für rund 12,6 Millionen € mehr, Nervenärzte wie Neurologen, Psychotherapeuten und Psychiater verordneten 8,8 Millionen € mehr , gefolgt von den Kinderärzten mit 8,12 Millionen € Zuwachs.
Veröffentlicht am 07.12.2023
- Aktualisiert am 05.12.2025

Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2025 muss noch innerhalb 2025 gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie!
Veröffentlicht am 27.11.2020
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Ab Januar 2021 dürfen auf JEDER Ergotherapie-Verordnung nur noch maximal 10 Einheiten verordnet werden, AUßER es liegt ein Besonderer Verordnungsbedarf oder eine Langfristige Genehmigung vor. So wurde es in der neuen Heilmittelrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Wie erkenne ich Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfes und des Besonderen Verordnungsbedarfes?
Veröffentlicht am 21.07.2016
- Aktualisiert am 10.08.2026

Unseren Mitgliedern stellen wir in unserem Stichwortverzeichnis viele wichtige Informationen von A wie "Abrechnung mit der GKV" bis Z wie "Zuzahlung" zur Verfügung. Diese Stichwortinfos werden fortlaufend aktualisiert.
Veröffentlicht am 21.08.2006
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WIESBADEN – Im Jahr 2004 wurden in Deutschland insgesamt 234,0 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben, das heißt 0,2% mehr als im Jahr 2003 (2002/2003: + 2,5%). Das waren 10,6% des Bruttoinlandsprodukts. Seit dem Jahr 1995 sind die Gesundheitsausgaben bis 2004 um 47,5 Milliarden Euro angestiegen (+ 25,5%). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,6%. Diese und weitere Ergebnisse zu den Gesundheitsausgaben, den Krankheitskosten und zum Gesundheitspersonal hat der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Veröffentlicht am 12.01.2024
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 von 12 Euro (seit Oktober 2022) auf 12,41 Euro pro Stunde.
Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro/ Stunde.
Damit verbunden steigt ebenfalls zum 01.01.2024 die Minijob-Grenze von vorher 520 Euro auf nun 538 Euro monatlich.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen ab Januar 2024 also maximal 43,35 Stunden bzw. 43 Stunden und 21 Minuten pro Monat gearbeitet werden.