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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 03.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Wie berichtet soll im kommenden Jahr die Heilmittelrichtlinie grundlegend überarbeitet werden. Auch wenn der Gesetzgeber nach wie vor keine Beteiligung der Heilmittelerbringer hierbei vorsieht, werden wir bereits im laufenden Prozess unsere Forderungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richten und nicht erst am Ende lediglich den bereits beschlossenen Entwurf kommentieren.
Teilen Sie uns mit, wie die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog aussehen sollen, damit Sie Ihre Patienten optimal versorgen können. Wir sammeln Ihre Vorschläge und werden diese dann in unsere Eingaben an den G-BA einfließen lassen. Lösen Sie sich gerne von den bestehenden Vorgaben und lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf.
Veröffentlicht am 27.06.2017
- Aktualisiert am 18.07.2017
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Redebeitrag von Christine Donner auf der Demonstration der Heilmittelerbringer in Berlin am 24.06.2017 und weitere Impressionen:
Veröffentlicht am 07.07.2017
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird auch als "Kleiner Gesetzgeber" bezeichnet, da er im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung weitreichende Befugnisse für Vorgaben im gesetzlichen Gesundheitswesen hat. Der BED moniert seit langem gemeinsam mit anderen Heilmittelverbänden, dass die Heilmittelerbringer im G-BA nicht stimmberechtigt vertreten sind, obwohl dort alle Vorgaben für die tägliche Leistungserbringung fest gelegt werden. Für eine Ausgewogenheit der Interessen sollen laut Gesetz der unparteiische Vorsitzende sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder sorgen.
Das erste Mal in der Geschichte hat nun der Bundesgesundheitsausschuss der Ernennung der durch den G-BA vorgeschlagenen Unparteiischen für die nächste Amtszeit widersprochen.
Veröffentlicht am 07.07.2017
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Wie berichtet hatte der BED e.V. erfolgreich gerichtlich durchsetzen können, dass die willkürliche Zulassungsverweigerung für eine Praxis nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall hatten die Primärkassen in Hessen die Zulassung verweigert, weil nicht alle Therapieräume mindestens 12qm umfassten. Da diese Vorgabe über die in den Zulassungsempfehlungen enthaltenen Anforderungen hinaus geht, war die Zulassungsverweigerung nicht statthaft. Es gilt vielmehr, dass jede Praxis, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung hat.
Mit der Verweigerung der Zulassung entgingen der Praxisinhaberin Einnahmen, weil Versicherte der Primärkassen nicht behandelt werden konnten. Diesbezüglich hatte unser Mitglied mit Unterstützung des BED parallel eine Schadenersatzklage angestrengt.
Veröffentlicht am 07.06.2017
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Die Heilmittelrichtlinie (HMR) dient der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Gesetzlich Versicherten mit Heilmitteln, unter Berücksichtigung des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.
Da in der Heilmittelrichtlinie ICD-Codes zur Bezeichnung von Erkrankungen verwendet werden, müssen demzufolge bei Aktualisierung von ICD-Codierungen durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) auch die in der HMR implementierten ICD-Codes angepasst werden.
Veröffentlicht am 29.05.2017
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Mittels Beeinflussung von Diagnosedaten haben sich so einige Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Fond zum Risikostrukturausgleich bedient.
In der Vergangenheit wurden Ärzte, teilweise mit der Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen, durch die Krankenkassen für die Vergabe und Dokumentation solch nicht vorhandener Diagnosen bei Patienten vergütet. Die betreffenden Krankenkassen erlangten durch die Datenmanipulation zu Unrecht Mehreinnahmen.
Über den 4. Absatz in § 303 SGB V wird die Manipulation der Diagnosekodierungen nun unterbunden.
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Die Sozialwahl steht vor der Tür.
Derzeit versuchen einige "Listenträger" eine Einheitsrentenversicherung für Alle durchzusetzen und dies nett durch Rentengerechtigkeit für Alle oder ähnliche Phrasen zu verpacken.
Eine Einheitsrentenversicherung würde bedeuten, dass auch alle Selbstständigen Ergotherapeuten dauerhaft ohne die bislang üblichen Ausstiegsmöglichkeiten in die Rentenversicherung einzahlen müssten und es für sie sodann keine Chance mehr gäbe, für die eigene Altersvorsorge selbst vorzusorgen.
Veröffentlicht am 02.05.2017
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Die beiden aktuellen Berichte zum Landesprojekt "Branchenmonitoring und Ausbildungsbedarf Gesundheitsfachberufe" in Rheinland-Pfalz - an denen der BED e.V. mitgewirkt hat - sind veröffentlicht.
Nicht überraschend ist das Ergebnis des Monitorings:
Die Nachfrage nach Ergotherapeuten ist größer als das zur Verfügung stehende Angebot.
Werden keine geeigneten (politischen) Maßnahmen ergriffen, wird die Schere zwischen Bedarf an Ergotherapeuten und dem tatsächlich vorhandenen ergotherapeutischen Fachkräfteangebot zukünftig noch weiter auseinander gehen.
Veröffentlicht am 29.03.2017
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Informationen für Mitglieder
Veröffentlicht am 29.03.2017
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Das zentrale adhs-netz ist ein bundesweites Netzwerk zur Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), dem auch der BED e.V. angehört.
Das zentrale adhs-netz richtet sich sowohl an Experten als auch an Betroffene, ihre Angehörigen und Bezugspersonen. Es informiert außerdem die Öffentlichkeit über ADHS.
Der Tätigkeitsbericht des Netzwerkes für 2016 wurde nun zusammen mit der Stellungnahme des BED e.V. veröffentlicht.