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Veröffentlicht am 17.12.2013
Nachdem wir unseren Medizinrechtler Herrn Rohlfs eingeschaltet hatten, erklärte sich die DAK nun in einem konkreten Fall dazu bereit, die nachträgliche Korrektur anzuerkennen, sofern vom Patienten bestätigt wird, dass die Behandlung tatsächlich im Hausbesuch statt gefunden hat. Wir berichteten:
Absetzungen vermeiden: alles auf VO-Rückseite eintragen !!!Mitglieder des BED e.V. finden folgend die entsprechende
Zusage der DAK.
Sofern Sie selbst auch von solchen Absetzungen betroffen sind oder waren, gehen Sie in Widerspruch, reichen Sie die Unterschrift es Patienten nach und bitten Sie erneut um Vergütung. Hierbei können Sie auf den vorliegenen Fall verweisen.
Sollte die DAK sich trotzdem weiterhin weigern, den Hausbesuch zu vergüten, melden Sie sich bei uns.
Beste Grüße
Ihr BED e.V.
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