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Veröffentlicht am 12.11.2013
Auch andere Kassen, z. B. die DAK, gehen nun dazu über, Absetzungen durchzuführen, wenn auf der Verordnungsrückseite nicht ausdrücklich alle Leistungen eingetragen werden. Wie bereits berichteten (
AOK verlangt detaillierte Eintragung auf Verordnungsrückseite !!), müssen alle Leistungen, welche in Rechnung gestellt werden, auch vom Patienten unterschrieben werden.
Es reicht also nicht mehr aus, sich z.B. die motorisch-funktionelle Behandlung durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Es müssen nun ausdrücklich auch z. B. die
Funktionsanalyse, der
Hausbesuch, die
thermische Anwendung oder ähnliches notiert und
von dem Patienten gegengezeichnet werden.
Bitte achten Sie bei allen Verordnungen darauf, um Ärger bei der Abrechnung zu vermeiden.
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