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Neue Krankenkassenreform durch Bundesgesundheitsminister Herrn Gröhe geplant

Veröffentlicht am 05.05.2014

Herr Gröhe plant, dass die Gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Versicherten ab 2015 Zusatzbeiträge erheben dürfen, die vom Einkommen abhängen.

Damit soll wieder ein Wettbewerb der Krankenkassen um die Gesetzlich Versicherten entstehen. Der Versicherte wird dann neuerlich, wie vor Jahren, zumeist nach der günstigsten Krankenkasse suchen.

2015 soll nach den Plänen von Herrn Gröhe der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zunächst von aktuell 15,5 auf 14,6 Prozent sinken.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen wie üblich jeweils die Hälfte, wobei der Arbeitgeberanteil 2015 bei 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Weitere Mehrkosten hat die Arbeitgeberseite aus Beschäftigungsaspekten heraus nicht zu tragen, so der Minister.

Der bisherige Sonderbeitrag bei Kinderlosen in Höhe von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen, da jener in den Zusatzbeitrag mit einfließt.

Derzeit stehen die Krankenkassen (noch) gut da, weil diese über große Liquiditätsreserven verfügen. Durch die Absenkung des Beitrags werden aber schnell Milliarden-Defizite möglich.

Über kurz oder lang werden die Gesetzlichen Krankenkassen daher gezwungen sein Zusatzbeiträge zu erheben. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass ein größerer Anteil der Kassen zunächst unter der Marke von 0,9 Prozent bleiben wird. Die Gesetzlich Versicherten können demnach ab 2015 zunächst mit niedrigeren Kassenbeiträgen rechnen. Experten schätzen allerdings, dass die Zusatzbeiträge in den darauf folgenden Jahren deutlich steigen werden.

Ein Einkommensbezieher mit 2.400 € wird bei einem Zusatzbeitrag von beispielsweise 0,4 % 9,40 € monatlich mehr aufwenden müssen, bei einem Zusatzbeitrag von 1,5 % hingegen 36 € im Monat.

Wie üblich erhält der Versicherte bei geplanter Einführung eines Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht.

Probleme werden vor allen die Krankenkassen bekommen, die bislang ihre Überschüsse an ihre Versicherten ausbezahlt und damit keine ausreichenden Liquiditätsreserven bei In-Kraft-Treten anlegen konnten.

Der Reformvorschlag muss noch durch den Bundestag.

Kommentar des BED e.V.:

Ach, wenn doch nur ein Gesundheitsminister mal auf die Idee käme die Krankenkassen finanziell zu belohnen, die Ihre Versicherten bestmöglich versorgten und damit gesund und für die Volkswirtschaft leistungsfähig hielten, statt stets nur nach der Ausgabenseite zu schauen, um einmal mehr festzustellen, dass mit steigender Kaufkraft in selbem Umfang auch die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen, da die Menschen eben einfach besser versorgt werden und länger leben. Gegen längeres Leben und bessere Versorgung kann ja wohl keiner Einwände haben.
Die Seite der Einnahmen im Gesundheitswesen hingegen gehörte für die Politiker stattdessen in den Fokus.


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