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Veröffentlicht am 22.09.2014
Wie wir berichteten (
Neue Absetzungsankündigung 12-Wochen-Regelung sowie
DAK und Knappschaft (er)finden einen neuen Absetzungsgrund) hatten sowohl die Knappschaft als auch die DAK Schreiben an unsere Mitglieder versendet, in denen die Therapeuten dazu aufgefordert wurden, 12 Wochen nach Ausstellungsdatum die Behandlung abzubrechen ungeachtet möglicher Unterbrechungsgründe.
Die
Knappschaft hat nun auf die Intervention des BED e.V. reagiert und sich entschuldigt. Es habe sich offenbar um eine missverständliche Formulierung gehandelt. Es werde keine Absetzungen wegen Behandlungen später als 12 Wochen nach Ausstellungsdatum geben. Lediglich die in der Heilmittelrichtlinie verankerten Vorgaben bezüglich der Ausstellung einer Verordnung durch den Arzt gelten selbstverständlich unverändert.
Wir freuen uns über diese Korrektur und Richtigstellung durch die Knappschaft.
Die
DAK hingegen hat bis heute nicht auf unser Schreiben reagiert. Wir werden hier weitere Schritte einleiten.
Melden Sie uns daher wie gehabt in jedem Fall jede Absetzung. Herzliche Grüße
Ihr BED e.V.
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