Unterlagen für den Praxisalltag >> Knappschaft klärt - DAK reagiert nicht
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Knappschaft klärt - DAK reagiert nicht

Veröffentlicht am 22.09.2014

Wie wir berichteten (Neue Absetzungsankündigung 12-Wochen-Regelung sowie DAK und Knappschaft (er)finden einen neuen Absetzungsgrund) hatten sowohl die Knappschaft als auch die DAK Schreiben an unsere Mitglieder versendet, in denen die Therapeuten dazu aufgefordert wurden, 12 Wochen nach Ausstellungsdatum die Behandlung abzubrechen ungeachtet möglicher Unterbrechungsgründe.
 
Die Knappschaft hat nun auf die Intervention des BED e.V. reagiert und sich entschuldigt. Es habe sich offenbar um eine missverständliche Formulierung gehandelt. Es werde keine Absetzungen wegen Behandlungen später als 12 Wochen nach Ausstellungsdatum geben. Lediglich die in der Heilmittelrichtlinie verankerten Vorgaben bezüglich der Ausstellung einer Verordnung durch den Arzt gelten selbstverständlich unverändert.

Wir freuen uns über diese Korrektur und Richtigstellung durch die Knappschaft.

Die DAK hingegen hat bis heute nicht auf unser Schreiben reagiert. Wir werden hier weitere Schritte einleiten.

Melden Sie uns daher wie gehabt in jedem Fall jede Absetzung.

Herzliche Grüße
Ihr BED e.V.



Weitere Informationen zum Thema:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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