Unterlagen für den Praxisalltag >> Variable Frequenzen sind zulässig und sinnvoll !!
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Variable Frequenzen sind zulässig und sinnvoll !!

Veröffentlicht am 22.01.2015

Um es vorweg zu nehmen: Variable Frequenzen, also der Eintrag von 1-2 oder 1-3 oder ähnlicher Frequenzangaben auf Heilmittelverordnungen waren und sind nach wie vor erlaubt und bei vielen Patienten auch durchaus sinnvoll.

Im Bestreben die Verordnungskosten so gering wie möglich zu halten hat die AOK Niedersachsen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ein Schreiben an die Ärzte verschickt, in dem behauptet wird, dass die Verordnung von variablen Frequenzen zu einem Anstieg der durchschnittlichen Frequenz in den vergangenen zwei Jahren geführt habe.

Diese Behauptung ist nicht richtig, da sie einen kausalen Zusammenhang herstellt, welcher auch genau umgekehrt lauten könnte.

Die Festlegung auf eine genaue Anzahl pro Woche kann nämlich im Gegenteil dazu führen, dass der Arzt statt z.B. 2-3 Mal wöchentlich dann 3 Mal wöchentlich verordnet und damit die durchschnittliche Frequenz erhöht wird, weil 2 Mal wöchentlich nicht ausreichend ist.

Uns erreichen außerdem Informationen, dass auf Fortbildungen gar behauptet wird, dass eine variable Frequenz angeblich nicht mehr "erlaubt" sei.

Wir werden die AOK und die KV Niedersachsen zu diesem Thema anschreiben, denn diese Aussage ist falsch. Die aktuell gültige Heilmittelrichtlinie aus 2011 enthält den unveränderten Heilmittelkatalog, welchem zu den jeweiligen Indikationsschlüsseln unter dem Buchstaben f: Frequenzempfehlung pro Woche jeweils mindestens 1 Mal, bei SB2 und SB4 sogar mindestens 2 Mal und bei EN4 sogar in der Heilmittelrichtlinie als Frequenzempfehlung: 1 bis 3 Mal wöchentlich steht.

Bei jedem Patienten ist der Arzt aufgefordert individuell zu entscheiden, welche Therapie-Frequenz medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierbei ist der Lebensalltag des Patienten zu berücksichtigen, was bedeuten kann, dass es am Besten wäre, wenn der Patient z.B. 3 Mal wöchentlich Therapie erhielte, aufgrund der Erkrankung oder anderer Lebensumstände es aber immer auch Wochen geben wird, in denen nur 1 oder 2 Einheiten durchgeführt werden können.

In einem anderen Fall mag es zutreffen, dass die beste Versorgung bei Therapien ca. alle 4 oder 5 Tage, also 3 Therapieeinheiten auf je 14 Tage verteilt gegeben ist.

Eine starre Vorgabe oder Empfehlung dahingehend, dass keine variablen Frequenzen verordnet werden sollten, ignoriert die Individualität und Lebenswirklichkeit der Patienten und belastet sie mit zusätzlichen Kosten in Form der Verordnunggebühr und zusätzlichem Arztbesuch, falls aus diesem Grund nämlich Verordnungen abgebrochen werden, um Absetzungen wegen Nicht-Einhaltung der Frequenz zu verhindern.

Die therapeutischen und Arzt-Praxen werden mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet, wenn es zu entsprechenden Frequenzänderungen oder gar Verordnungsabbrüchen kommt.

All dies ist nicht nur nicht im Sinne des Patienten, es ist auch wirtschaftlich unsinnig.

Die sinnvoll eingesetzte variable Frequenzangabe ist im Gegenteil gut dazu geeignet, effektiv und wirtschaftlich und im Interesse des Patienten Therapien durchführen zu können.

Besprechen Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem verordnenden Arzt. Jeder, der behauptet, es dürfen keine variablen Frequenzen verordnet werden, möge bitte belegen, wo dies angeblich geschrieben sei.
Gerne können Sie diese Information weiter geben und gerne können auch Ärzte zu diesem Thema Kontakt mit uns aufnehmen.




Weitere Informationen zum Thema:
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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