Unterlagen für den Praxisalltag >> Schreiben des BED e.V. zum Thema "variable Frequenzen" an die AOK Niedersachsen
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Schreiben des BED e.V. zum Thema "variable Frequenzen" an die AOK Niedersachsen

Veröffentlicht am 03.02.2015

Parallel zur Kontaktaufnahme mit der KV Niedersachsen hat der BED e.V. auch die AOK Niedersachsen zum Thema "variable Frequenzen" angeschrieben:



Sehr verehrte Damen und Herren der AOK Niedersachsen,

wir kontaktieren Sie auf Grund des fehlerhaften und überaus manipulativen Schreibens der AOK Niedersachen gemeinsam mit der KV Niedersachsen an niedergelassene Ärzte.
Der KV-Vorsitzende wurde bereits telefonisch mit der Sachlage konfrontiert und wird morgen dazu Stellung nehmen, da ihm das Schreiben zum Gesprächszeitpunkt nicht vorlag. -Siehe unser Posting: Rückmeldung der KV-Niedersachsen vom 30.01.2015

Vor allem geht es um folgenden Abschnitt des AOK-Schreibens:
 ..."Immer häufiger seien Frequenzangaben (wie "1-3 x pro Woche Krankengymnastik") auf Verordnungen zu finden. Dies führte in den vergangenen zwei Jahren zu einem Anstieg der durchschnittlichen Behandlungsfrequenz und somit zu einem schnelleren Durchlaufen des Regelfalls.
Durch Angabe von konkreten Behandlungsfrequenzen wie z.B. "2 x pro Woche Krankengymnastik" steuern Sie als Arzt den Leistungsumfang und die Leistungsausgaben für Heilmittel."...
In diesem Abschnitt wird Heilmittelerbringern greifbar unterstellt, sie würden angeblich unkonkrete Frequenzangaben aus rein wirtschaftlichen Gründen nutzen, oder noch konkreter ausgedrückt: "Heilmitteerbringer würden betrügen wo sie nur könnten".
Wir fordern die AOK Niedersachsen auf, für diese profane Behauptung entweder den Beweis dafür anzutreten, oder unverzüglich diese diffamierende Behauptung zurückzunehmen.

Es wird zudem eine Kausalität unterstellt zwischen variablen (wie die AOK Niedersachsen sich ausdrückt: unkonkreter) Frequenzangaben und einem Anstieg der durchschnittlichen Behandlungsfrequenz. Auch hier müssen wir die AOK Niedersachsen auffordern den Beweis für den Zusammenhang der beiden Sachverhalte zu erbringen, schließlich kann eine durchschnittliche Behandlungsfrequenz auch durch differierende Krankheitsbilder im Vergleichszeitraum steigen und nicht zuletzt auch gerade durch eine vermehrte Fixierung der ehemals variablen Behandlungsfrequenzen nach oben.

Die AOK Niedersachsen wird daher aufgefordert diese Behauptung ebenfalls zu korrigieren und dies im selben Umfang zu kommunizieren wie das besagte Schreiben.
Zu guter Letzt:
Einer derartigen Eigenauslegung zur Therapiefrequenz wie seitens der AOK Niedersachsen bedarf es nicht und überschreitet zudem die Kompetenz einer Krankenkasse.

Konkrete Auslegungen der Heilmittelrichtlinien sind Sache des Gesetzgebers und damit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die weitere Ausgestaltung Sache des GKV Spitzenverbandes und der Heilmittelverbände, nicht aber der AOK Niedersachsen.
Die Heilmittelrichtlinie HMR gibt bereits eine konkrete Empfehlung zur Therapiefrequenz vor. Der Gesetzgeber hat sich nämlich etwas dabei gedacht die Therapiefrequenz variabel zu gestalten wie in § 12 der HMR ersichtlich:

§ 12:
(1) Die Auswahl und die Anwendung (insbesondere Einheiten pro Verordnung, Gesamtverordnungsmenge, Empfehlung zur Behandlungsfrequenz) des Heilmittels hängt von Ausprägung und Schweregrad der Erkrankung (funktionelle/strukturelle Schädigung, Beeinträchtigung der Aktivitäten unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren) sowie von dem mit dieser Verordnung angestrebten Ziel (Therapieziel) ab.

Herzliche Grüße

Christine Donner
_________________
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführung
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.





Weitere Informationen zum Thema:
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
Follow BEDVerband on Twitter facebook
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich