Veröffentlicht am 11.05.2015
Mehrfach konnten wir wieder einigen unserer Mitglieder zur Vergütung
ihrer Leistungen verhelfen. Hier schildern wir zwei Beispiele:
In
einem Fall hatte der verordnende Arzt die Diagnose ungenau formuliert,
was mittlerweile ja ohnehin so nicht mehr möglich ist, da ja nun ein
ICD-10-Code eingetragen werden muss. Bis Mitte 2014 waren aber unpräzise
Diagnosen noch möglich und somit Anlass zu Absetzungen. Der Widerspruch
der Therapeutin war trotz nachträglicher Änderung und Klarstellung der
Diagnose durch den Arzt erfolglos, sodass wir unseren Anwalt mit der
Sache betrauten. Nach mehrfachem Briefwechsel lenkte die AOK ein und
zahlte die durchgeführte Behandlung nun doch.
In einem anderen
Fall weigerte sich eine private Krankenversicherung, die
psychisch-funktionelle Behandlung aufgrund zweier Verordnungen zu
vergüten. Der mittlerweile verstorbene Patient war im Basistarif
versichert und damit den gesetzlich Versicherten gleich gestellt.
Einerseits gab es eine langfristige Genehmigung für Behandlungen
außerhalb des Regelfalls für ein Jahr. In diesem Rahmen wurden die
Behandlungen anstandslos vergütet. Andererseits wurde aber innerhalb
dieses Jahres durch eine neue Diagnose ein neuer Regelfall ausgelöst,
welcher über das Jahr rein zeitlich hinaus ging, inhaltlich mit der
langfristigen Genehmigung aber gar nichts zu tun hatte.
Unser
Mitglied handelte dementsprechend korrekt, aber die Vergütung wurde
trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen und Erklärungen
verweigert. Auch die Bemühungen der Angehörigen des Patienten blieben
fruchtlos. Nachdem der BED e.V. sich eingeschaltet hatte, konnte der
Sachverhalt nun geklärt werden und die Behandlungen werden bezahlt.
Melden Sie uns daher jede Absetzung, damit wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.