Veröffentlicht am 29.04.2016
Aufgrund erneuter Absetzungen weisen wir noch einmal darauf hin, dass auf der Verordnungsrückseite die Eintragungen folgendermaßen aussehen müssen:
Die
durchgeführte Behandlung inkl. aller Leistungen (also z.B. auch Hausbesuch abgekürzt HB oder Thermische Anwendung) müssen in Worten eingetragen werden. Die
Positionsnummer ist nicht ausreichend, da der Patient mit einer Nummer nichts anfangen kann.
Am Tag der Leistungsabgabe ist die Durchführung der Behandlung durch den Patienten oder dessen Vertreter per Unterschrift zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalunterschriften (also eine Unterschrift für mehrere Behandlungstage) sind nicht zulässig.
Wir empfehlen die sorgfältige Eintragung und Kontrolle der notwendigen Informationen auf der Verordnungsvor- und Rückseite, um Absetzungen zu vermeiden.
Sollte aber doch einmal eine
Absetzung vorgenommen werden, weil ein Fehler aufgetreten ist und übersehen wurde,
wenden Sie sich in jedem Fall an uns, damit wir Sie unterstützen können und Sie Ihre durchgeführten Leistungen vergütet bekommen.
Weitere Artikel zum Thema: