Berufspolitische Informationen >> Verbandspolitik >> Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie in 2. Instanz ebenfalls bestätigt
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie in 2. Instanz ebenfalls bestätigt

Veröffentlicht am 07.04.2017
Aktualisiert am 11.05.2017

Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).

Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.

Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.

Die Urteilsbegründung ist auch im vorliegenden Fall klar und eindeutig:
  • "... Die ... beabsichtigte Anwendung ergotherapeutischer Behandlungsmethoden ohne ärztliche Verordnung ist eine heilkundliche Tätigkeit, die ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf. ..."
  • Grundlage für die ergotherapeutische Tätigkeit sind nach Ansicht des Gerichtes neben dem Ergotherapeutengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung auch die Heilmittelrichtlinie mit Heilmittelkatalog. " ... In diesem Rahmen (Heilmittelkatalog) werden auch schwerstwiegende Erkrankungen thematisiert und mit komplexen Behandlungsmethoden in Verbindung gebracht. Dies verdeutlicht umso mehr, dass die selbständige Ausübung von Ergotherapie heilkundliche Fachkenntnisse erfordert. ..."
  • "... Daher ändert sich an dem Heilkundecharakter der eigenverantwortlich ausgeübten Ergotherapie auch dadurch nichts, dass zu ihrem Gebiet ebenso Methoden zählen, die für sich genommen keine ärztlichen oder heilkundlichen Fachkenntnisse bedingen. ..."
  • " ... Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz entfällt nicht deshalb, weil die Klägerin ausgebildete Ergotherapeutin ist. Die ihr nach dem Ergotherapeutengesetz erteilte Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin berechtigt nicht zu Krankenbehandlungen ohne ärztliche Verordnung und somit nicht zur Ausübung der Heilkunde. ..."
  • "... Der Bereich der Ergotherapie ist hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar. ..."
  • "... Der jeweilige Antragsteller muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Ergotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen. ... Da die Kenntnisprüfung keine formalisierte Prüfungsleistung darstellt, sondern allein der Sachverhaltsermittlung im Rahmen der Gefahrenabwehr dient, kommt es außerdem auf mögliche Einzelumstände an. Die Behörde muss zunächst die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen bestimmen. ..."
  • "... Die Revision wird zugelassen, weil die Beschränkbarkeit der Heilpraktikererlaubnis auf den Bereich der Ergotherapie grundsätzliche Bedeutung ... hat. ..."
Es bleibt daher abzuwarten, ob die Gegenseite in diesem Fall nun auch noch das Bundesverwaltungsgericht anrufen wird. Insofern ist das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig.

Sofern Sie die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie wünschen, wenden Sie sich unter Verweis auf dieses Urteil (AZ 9 S 1034/15) des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg an Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt. Reichen Sie den Nachweis Ihrer Qualifikationen ein und bitten Sie um Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie. Um unnötige Kosten zu vermeiden, erfragen Sie im Vorfeld, ob konkret angebotene Fortbildungen bezüglich der Heilpraktikererlaubnis Ergotherapie als Zusatzqualifikation anerkannt werden.

Teilen Sie uns die Reaktion Ihres Gesundheitsamtes mit.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in diesem Fall informieren.

Aktualisierung am 11.5.2017:
Die Gegenseite hat tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. 
Die weitere Verhandlung auf Bundesebene bedeutet einerseits zwar eine weitere zeitliche Verzögerung, bringt auf der anderen Seite aber den Vorteil, dass das zu erwartende Urteil dann bundesweit gültig sein wird und daher davon auszugehen ist, dass die Gesundheitsämter in ganz Deutschland dann einheitlich danach handeln werden. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
Follow BEDVerband on Twitter facebook
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich