Veröffentlicht am 21.09.2018
Aktualisiert am 20.03.2026
Selbständige Ergotherapeut*innen sind kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, da sie Ihren Umsatz nur mittelbar beeinflussen können. Dies gilt auch, wenn es sich nur um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt.
Dies wird so lange bestehen bleiben, bis Ergotherapeut*innen von den Ärzt*innen unabhängig werden und damit ihren Umsatz unmittelbar selbst beeinflussen können.
Wir informieren unsere Mitglieder über Befreiungsmöglichkeiten sowie Wahlmöglichkeiten zur Beitragshöhe.
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