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Antwort auf schriftliche Frage von Bündnis90/Die Grünen: Bundesregierung prüft GMK-Forderung zur Ausbildungsfinanzierung

Veröffentlicht am 19.02.2026

Auf die Nachfrage der Abgeordneten Simone Fischer (Bündnis90/Die Grünen) verweist die Bundesregierung auf zwei wortgleiche Umlaufbeschlüsse von Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen, und schreibt: Das Anliegen werde „derzeit geprüft“. Bundestagsdrucksache 21/4006 (06.02.2026), Frage Nr. 164

Das klingt zunächst nach Routine. Tatsächlich steckt in dieser Mini-Antwort ein Thema, das über die Ausbildung hinausgeht: Es geht um die Zukunft der ambulanten Versorgung, und um die politische Sichtbarkeit der Heilmittelerbringenden.

Was die GMK beschlossen hat und warum das mehr ist als Symbolik

Der GMK Umlaufbeschluss 11/2025 benennt sehr klar ein strukturelles Problem: Die bisherige Refinanzierung der Ausbildung über Kooperationsverträge mit Krankenhäusern und über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) greift zu kurz, weil ein großer Teil der Ausbildung in vielen Gesundheitsfachberufen im ambulanten Sektor stattfindet, darunter ausdrücklich Ergotherapie.

Die GMK formuliert dazu vier zentrale Punkte:

1. Ambulantisierung und Versorgungslage passen nicht mehr zum Finanzierungsmodell.

2. Ohne Refinanzierung im ambulanten, nicht akutstationären Bereich drohen Ausbildungsplätze wegzufallen, was den Fachkräftemangel verstärkt.

3. Es braucht eine eigenständige, sektorenunabhängige Finanzierungsgesetzgebung.

4. Die Finanzierung muss Schulkosten, praktische Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung umfassen und zwar transparent, einfach, bürokratiearm; zudem soll sich der Bund angemessen an den Kosten beteiligen.

 

Wichtig: Die GMK ist kein Gesetzgeber. Sie ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder; Beschlüsse sind zwar politisch gewichtig, aber ihre Umsetzung hängt an Bundesgesetzgebung und an klaren Verantwortlichkeiten.

Parallelbeschluss der ASMK: gleicher Befund, gleicher Auftrag

Bemerkenswert ist, dass die ASMK im Umlaufbeschluss 6/2025 wortgleich argumentiert: Das KHG-gestützte Konstrukt sei unzureichend, der ambulante Ausbildungsanteil sei zentral und ohne sektorunabhängige Lösung drohe der Verlust von Ausbildungsplätzen. Auch hier wird ausdrücklich die Ergotherapie benannt.

Wenn Gesundheit und Arbeit/Soziales in den Ländern denselben Text beschließen, ist das kein „Positionspapier“ mehr, sondern ein klarer Handlungsauftrag an den Bund: Zuständigkeit klären, Finanzierungssystematik entwerfen, gesetzlich umsetzen.

Was die Bundesregierung antwortet - und was fehlt

In der Drucksache bestätigt die Bundesregierung den Eingang der beiden Beschlüsse und erklärt knapp, das Anliegen werde geprüft.

Entscheidend ist jedoch, was in der Antwort fehlt:

  • kein Zeitplan,

  • keine Aussage zur Federführung (BMG, BMAS, BMF, Länder, gemeinsame Arbeitsstruktur),

  • keine Festlegung auf ein Finanzierungsprinzip (Umlage, Fonds, Mischmodelle),

  • keine Aussage, ob bereits reformierte Berufe und akademische Ausbildungswege ausdrücklich einbezogen werden, obwohl GMK und ASMK das verlangen.

Damit bleibt der politische Status quo bestehen: Ein Problem wird erkannt, aber nicht gelöst.

Warum das die Ergotherapie direkt betrifft

Für die Ergotherapie ist das nicht „Ausbildungspolitik am Rande“, sondern Versorgungsrealität:

  • Ambulante Praxen tragen einen großen Teil der praktischen Ausbildung. Wenn diese Ausbildung nicht verlässlich refinanziert wird, wird sie betriebswirtschaftlich zum Risiko.

  • Ausbildungsvergütung ist ein Hebel gegen Fachkräftemangel. Die GMK verlangt ausdrücklich eine angemessene Ausbildungsvergütung als Bestandteil der Systematik.

  • Sektorenunabhängig heißt auch: Versorgung folgt Bedarf, nicht Finanzierungslogik. Das ist für eine alternde Gesellschaft und mehr chronische Erkrankungen entscheidend.

Als Referenzmodell wird in Debatten häufig die Pflegeausbildung genannt, die über Fonds und Umlagefinanzierung organisiert ist; das zeigt: Sektorenunabhängige Finanzierung ist machbar, wenn sie politisch priorisiert wird.

Sichtbarkeit der Heilmittelerbringenden: warum „prüfen“ nicht neutral ist

Wir hatten jüngst detailliert beschrieben, was entsteht, wenn Berufsrealität politisch unsichtbar bleibt: Viele Therapierende erleben wiederkehrende Muster aus Ankündigung, Verzögerung, zusätzlicher Bürokratie und fehlender Umsetzbarkeit im Praxisalltag; Rückzug aus Diskurs und Engagement wird dann zum Schutzmechanismus.
Die Folge ist nicht abstrakt, sondern im Alltag spürbar: weniger Kapazitäten, längere Wartezeiten, mehr Belastung für Angehörige, und das Gefühl, „zurückgelassen“ zu werden. Lesen Sie hier den Artikel

Genau deshalb ist die Einordnung dieser Antwort wichtig: Eine knappe Prüfformel ohne Prozess-Transparenz verstärkt das Muster „gesehen, aber nicht bearbeitet“, und das wirkt direkt auf Bindung, Ausbildungsbereitschaft und Versorgungssicherheit.

Was jetzt nötig wäre, damit aus dem GMK-Beschluss Umsetzung wird

Aus unserer Sicht braucht es jetzt drei klare Schritte:

1. Verbindliche Zuständigkeit und Prozessstruktur: Wer führt, wer arbeitet zu, und in welchem Zeitrahmen.

2. Konkrete Ausgestaltung der Finanzierung: sektorenunabhängig, inkl. ambulanter Ausbildung, inkl. Ausbildungsvergütung, mit schlankem Refinanzierungsweg.

3. Einbezug der Heilmittelerbringenden als Umsetzungspartner: Wer Ausbildung praktisch trägt, muss im Design der Lösung systematisch eingebunden werden, nicht nur nachträglich informiert.

Dafür werden wir uns als BED weiterhin auf Bundesebene und auf Ebene der Länder einsetzen.

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