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AOK Sachsen-Anhalt bietet vdek-Preise in Einzelverträgen an

Veröffentlicht am 19.10.2018

Die Vertragsverhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt befinden sich noch immer im Schiedsverfahren. Derweil versucht die AOK erneut mit einer massiven Aktion inkl. Besuchen in den Praxen ergotherapeutische Praxisinhaber dazu zu bewegen, durch einzelvertragliche Vereinbarungen Fakten zu schaffen.

Dasselbe Vorgehen konnten wir bereits im Bereich der Physiotherapie erleben, wo ebenfalls kurz vor dem Schiedsspruch die vdek-Preise in Einzelverträgen durch die AOK angeboten wurden. Der Schiedsspruch brachte jedoch (sogar rückwirkend) eine Erhöhung von 32%. Insofern ist das scheinbar großzügige Angebot rein politisches Kalkül, um doch noch möglichst viele Praxen in einzelvertragliche Abhängigkeit zu bringen und darüber hinaus damit argumentieren zu können, dass doch offenbar viele Praxen mit einer deutlich niedrigeren Erhöhung zufrieden wären.

Im übrigen steckt auch beim derzeitigen Einzelvertragsangebot der Teufel im Detail.

Erstens gelten die Preise eindeutig erst für Verordnungen, welche nach Unterzeichnung des Einzelvertrages wurden (Einzelvertrag-Vergütungsvereinbarung §2 Absatz 1 Satz 2 und §4 Absatz 2), also nicht, wie mündlich angepriesen bereits ab 1.8.18.

Zweitens verpflichtet sich der Praxisinhaber in §4 Absatz 2 des Einzelvertrages zu Lohnerhöhungen für seine Mitarbeiter und in Absatz 3 zur "Mitwirkung an der Überprüfung" dieser Lohnerhöhungen durch die AOK Sachsen-Anhalt, also letztlich zum Nachweis, dass die Löhne der angestellten Therapeuten erhöht werden.

Dies ist ein ungeheuerlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit, zumal wie bereits anhand von Zahlen und Fakten in unserer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium erläutert, die prozentualen Lohnerhöhungen in ergotherapeutischen Praxen mindestens seit 2011 bereits deutlich über den Vergütungspreissteigerungen durch die Krankenkassen lagen. Notwendig sind Vergütungssteigerungen jedoch auch für die Auflösung des Investitionsstaus, den Ausgleich der allgemeinen Preis- und Mietpreissteigerungen und nicht zuletzt auch einer Steigerung der Gewinne für die Praxisinhaber, etc.
In welcher Form der einzelne Praxisinhaber mit der gezahlten Vergütung wirtschaftet, geht keine Krankenkasse etwas an.

Unsere Empfehlung lautet daher:
Lehnen Sie den Einzelvertrag ab und fordern Sie stattdessen die AOK auf, endlich angemessenen Preissteigerungen in den Vertragsverhandlungen zuzustimmen. Es ist die AOK Sachsen-Anhalt selbst, die Sie als Praxisinhaber erst in diese wirtschaftlich prekäre Situation gebracht hat. Das scheinbar großzügige Angebot ist nichts weiter als ein weiterer Versuch, Sie um die längst überfällige angemessene Preissteigerung zu bringen.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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