Veröffentlicht am 29.11.2018
Auf unsere Anfrage informierte uns die Novitas BKK darüber, dass das
Genehmigungsverfahren mittlerweile
teilweise automatisiert wurde. Ähnlich wie bei der
AOK Rheinland/Hamburg erfolgt lediglich bei Teilgenehmigung oder Genehmigungsverweigerung eine Information an die Praxis, welche den Genehmigungsantrag eingesandt hat.
Sofern eine Genehmigung gemäß Antrag ohne Änderung erteilt wird, erhält hierüber lediglich der Patient eine schriftliche Information.
Reichen Sie also wie gewohnt den Genehmigungsantrag bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles VOR Behandlungsbeginn bei der Novitas BKK ein und beginnen anschließend mit der Therapie. Anschließend rechnen Sie wie üblich ab. Die Novitas BKK benötigt keine Genehmigungsnummer.
Grundsätzlich ist wichtig, dass Sie einen
qualifizierten Nachweis für den Genehmigungsantrag haben. Ein Fax-Sendebericht muss hierfür die
Nummer des Absenders, Nummer des Empfängers, Sendedatum und -uhrzeit sowie optimalerweise ein
verkleinertes Abbild der ersten Fax-Seite enthalten.
Sollte es wider Erwarten zu Schwierigkeiten hierbei kommen, wenden Sie sich gerne an uns, damit wir Sie unterstützen können.