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Spahns Eckpunktepapier zur Heilmittelversorgung deutlich nachgebessert: Papier soll durch Änderungsanträge zum 01.04.19 in Kraft treten

Veröffentlicht am 06.12.2018

Foto: Christine Donner und Jens Spahn

Anders als von Bundesgesundheitsminister Spahn ursprünglich angekündigt wurde heute keine eigene Gesetzesvorlage für die Heilmittelerbringer vorgestellt, sondern  ein Gesetzespaket. Spahns Eckpunktepapier soll nun in der unten folgenden deutlich überarbeiteten Form durch Änderungsanträge in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden und zum 01.04.19 in Kraft treten.

Die Reformmaßnahmen sind das Ergebnis von Gesprächen, die der Minister mit Verbänden und Praktikern geführt hat.

Endlich Preisverhandlungen auf wirtschaftlicher Basis:

Vom Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V., der vor allem die wirtschaftliche Situation der Ergotherapeuten detailliert dem BMG und auch gegenüber Spahn persönlich dargestellt und belegt hat, wird vor allem die Änderung der Vergütungspreisverhandlungsgrundlage sehr begrüßt:

So müssen die Krankenkassen zukünftig die wirtschaftlichen Interessen der Praxisinhaber berücksichtigen und damit auch die angemessenen Gehälter für die Angestellten in den ambulanten Praxen!

Die notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten und die Dokumentation sind zukünftig ebenfalls kassenseitig zu vergüten.

Zudem müssen die Krankenkassen finanziell auch den wachsenden Bedarf an Hausbesuchen bei der Heilmittelvergütung berücksichtigen.

In dem bisherigen Eckpunktepapier Spahns suchte man diese Aussagen vergeblich, so dass wir nun besonders froh über diese überaus bedeutsame Anpassung des Papiers sind.

Die Grundlohnsummenbindung, die angemessene Vergütungen im Heilmittelbereich bislang zumindest massiv erschwerte, wird generell wie bereits geplant auf Dauer abgeschafft.

Neues Vertragssystem: Verhandlungen nur noch auf Bundes- und nicht mehr auf Landesebene

Um eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen auf Bundesebene zu schaffen, werden zum 1. April 2019 einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Vertragsregionen die bisherigen Höchstpreise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht. Dazu werden die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben.

Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und den für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbänden statt.

Für die Verhandlungen im Bereich Ergotherapie bedeutet das:

2017 gab es laut der BGW 6.739 Praxisinhaber im Bereich Ergotherapie, die insgesamt 8.021 Ergotherapeutische Praxen betreiben. Rund 50 % der berufsständisch organisierten selbstständigen Praxisinhaber vertritt der BED, die anderen 50 % der DVE.

Zulassungsbedingungen werden von Beitrittsverfahren ersetzt

Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen werden zukünftig zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden ausgehandelt, statt bislang einseitig durch die Krankenkasse vorgegeben. Auch dieser Schritt wird vom BED e.V. sehr begrüßt, mussten Unstimmigkeiten bislang in langwierigen Gerichtsverfahren für die Heilmittelerbringer erkämpft werden. Die praktische Durchführung und die Haltung der Krankenkassen bleibt vorerst abzuwarten, bevor sich ein Resümee über die vom Gesetzgeber damit erhoffte geringere Bürokratie ziehen lässt.

Blankoverordnung wird zur Regelversorgung

Die Ärztinnen und Ärzte nehmen zukünftig lediglich die Verordnung der Heilmittel, sowie deren Indikationsstellung vor, die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber ab 2020 durch den Heilmittelerbringer selbst.

Nicht nachvollziehbar und damit nicht akzepiert wird der Vorschlag die Indikationsvereinbarung bei der Blankoverordnung von Heilmitteln ausschließlich durch den SHV verhandeln zu lassen. Hier sind, wie bei den Vergütungspreisen auch, sämtliche maßgeblichen Berufsverbände einzubeziehen, die eine Verhandlungskommission für diese Aufgabe bilden sollten. Auf dem jüngsten Verbändetreffen befand die Mehrheit der Berufsverbände, worunter sich auch der BED  befand, dass die Blankoverordnung sämtliche Indikationen der Heilmittel umfassen sollte und nicht nur einzelne Indikationen.


Fazit: Das BMG hat das von Spahn vorgelegte Eckpunktepapier deutlich nachgebessert. Nun wird die gelebte Praxis zeigen, ob das Papier seine verfolgte Zielsetzung: die Situation der Therapieberufe maßgeblich und dauerhaft zu verbessern, auch erreicht. Was der BED e.V. dazu beitragen kann, werden wir tun.


Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des BED e.V. gerne zur Verfügung.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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